Alkohol Ethanol Essen

Alkohol (Ethanol) in Lebensmitteln

Frage:
Einige Lebensmittel beinhalten Ethylalkohol (Ethanol). Es gibt verschiedene Meinungen, ob es erlaubt (halâl) oder verboten (harâm) sei. Ich bitte Sie um eine Aufklärung.

Antwort:
Lebensmittel, die durch den Gebrauch des Trinkalkohols (auch: Ethanol, Spiritus, Ethylalkohol, Weingeist genannt) hergestellt wurden und eine Trunkenheit hervorrufen können, sind zum Verzehr nicht erlaubt. Ein sehr geringer1 Alkoholgehalt, der bei der Lebensmittelherstellung durch den Zusatz von anderen Produkten (mit sehr geringem Alkoholgehalt) miteingebracht wird, und keinen Einfluss auf das Lebensmittel ausübt, kann als erlaubt angesehen werden.
Was jedoch näher an der Gottesfurcht (taqwâ) ist und der Einstellung eines Gläubigen (muʾmin) eher entspricht, ist es, auch auf diese Lebensmittel zu verzichten.
Häufig jedoch kommt ein gewisser Alkoholgehalt in einigen Lebensmitteln von Natur2 aus vor.

1Anmerkung der Redaktion:
Lebensmittel, an deren Beschriftung nicht erkenntlich ist, ob sie Alkohol enthalten, können trotzdem geringe Mengen Alkohol enthalten. Dies wird in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung festgelegt. Zum Beispiel können Getränke, die bis zu 1,2 Volumenprozent (% V/V) Alkohol enthalten, als alkoholfrei gekennzeichnet werden (LMKV § 7b und Anlage 4). Akoholfreies Bier kann demnach einen Alkoholgehalt von 1,2 % enthalten. Bierähnliche Getränke mit der Aufschrift „0,0 %“ hingegen, können als eigentlich alkoholfrei eingestuft werden.
Quelle: LebensmittelkennzeichnungsVO.

2Anmerkung der Redaktion:
Ein Beispiel für ein Lebensmittel, das von Natur aus Alkohol enthalten kann, ist Fruchtsaft. Der Alkoholgehalt kann sich im Laufe der Zeit vermehren, indem die Glucose durch die alkoholische Gärung zu Ethanol umgewandelt wird. Reife Bananen können sogar bis zu 0,6 % Alkohol enthalten. Fruchtsäfte werden als nichtgegoren angesehen, bei denen zumindest der folgende Alkoholgehalt nicht überschritten wird:

a) Alkohol 3,0 g/l) = 0,38 % (m/V): „Nach den Leitsätzen für Fruchtsaft und Fruchtnektar gilt ein Alkoholgehalt von drei Gramm pro Liter Fruchtsaft als tolerabel. Das entspricht 0,38 Volumenprozent Alkohol pro Liter – eine Menge, die angesichts der üblichen Trinkmengen von Saft selbst für Kinder als unbedenklich gilt. Zum Vergleich: Würde der tolerierte Höchstwert erreicht, was ohnehin eher unwahrscheinlich ist, müssten rund neun Liter Fruchtsaft getrunken werden, um dieselbe Menge Alkohol aufzunehmen, die durchschnittlich in einem halben Liter Bier steckt. […]“
Quelle: Bundeszentrum für Ernährung.

Ausnahme Traubensaft: Dieser darf einen vorhandenen Alkoholgehalt von höchstens 1 % (V/V) aufweisen, „da es sich bei Trauben um besonders gärfähige Früchte handelt.
Quelle: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA)
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