Brief an den Muslim, der die Sühneleistung (kaffâra) für absichtliches Fastenbrechen im Qur’ân nicht finden konnteân nicht finden konnte

Frage:
Woher kommt die Sühneleistung für vorzeitiges Fastenbrechen? Manche sagen, dass es im edlen Qur’ân und auch in den Prophetenüberlieferungen (ahâdîth) nicht vorkommt. Es wird in der Zeit des Propheten eine Geschichte erzählt, über jemanden der gekommen ist, um eine Frage zu stellen. Damals vollzog diese Person den Beischlaf und unterbrach dadurch sein Fasten. Ist diese Geschichte authentisch? Wenn es wahr ist, kann man dann jemanden, der sein Fasten mit Nahrungsaufnahme absichtlich gebrochen hat, mit dem Mann in dieser Geschichte gleichsetzen? Zu allerletzt noch: Welche anderen Quellen bestätigen das zusätzliche Fasten als Sühneleistung für absichtliches Fastenbrechen? Über eine detaillierte Aufklärung würde ich mich freuen.    

Antwort:
Was für eine eigenartige Sache es doch ist, dass die Gläubigen Angelegenheiten des Islams auf die gleiche Weise handhaben, wie die Mitglieder der früheren Religionen. Wer kann garantieren, dass jene, die das Thema Sühneleistung auf diese Weise in den Mund nehmen, morgen nicht auch das Gebet auf die gleiche Art erwähnen werden? Es wäre nicht richtig, Ihnen hier eine Antwort zu geben. Es wird ersichtlich, dass sie nicht fragen, um etwas zu lernen. Um sich einen Spaß zu erlauben, müssen Sie sich etwas anderes als die Religion suchen. Trotzdem habe ich einige Worte an Sie:

  1. Unsere Rechtsgelehrten, gehörten nicht zu jenen, die jahrelang Fakultäten besuchten, um Ihre Begierde nach einer hohen Position zu stillen oder in TV-Sendungen auftreten zu können, um der Frauenwelt zu schmeicheln. Sie kämpften um Wissen (ilm). Wir können diejenigen nicht ernst nehmen, die unsere Rechtsgelehrten wie Talk-Show Moderatoren betrachten und in diversen TV-Shows und Interviews mit ihren Diskussionen Unruhe stiften.
  2. Die von Ihnen erwähnte Sühneleistung entstand nicht aus einer Geschichte heraus. Sie wird überlieferit aus dem al-Bukhârî und al-Muslim, den zwei angesehensten Büchern, welche Prophetenüberlieferungen (ahâdîth) beinhalten. Ich lade Sie dazu ein, Reue abzulegen, denn ein wichtiger Teil des Islams, ist aus diesen beiden Quellen erlernt worden. Hören Sie nicht auf jene, die den Glauben in Talk-Shows verkünden und nicht selten Urteile aus diesen Quellen für unwichtig oder unauthentisch erklären.
  3. Die Aussagen der Rechtsgelehrten über die Sühneleistung sind nicht aus ihrer persönlichen Sicht heraus entstanden. Seit der ersten muslimischen Generation, galt die Sühneleistung als ein Hauptprinzip bei den Rechtsgelehrten. Denn sie wagten es nie, eine Information von dem Gesandten Allahs – Friede und Segen seien mit ihm – tendenziell zu behandeln bzw. als unwichtig anzusehen. Möge Allah sich ihnen allen erbarmen.

 

Nureddin YILDIZ