Das Arbeiten der Frau im Islam

Die Berufstätigkeit der Frau

Frage:
Ist es für eine Frau erlaubt, unabhängig von der Arbeit im eigenen Haus, zu arbeiten und finanziell die Bedürfnisse des Hauses zu decken, obwohl der Ehemann dazu in der Lage wäre ?

Antwort:
Dass eine muslimische Frau arbeitet, ist nicht harâm. Von einer Beschäftigung die harâm ist, wäre die Rede, wenn die Frau im privaten Bereich Aufgaben vernachlässigen würde, die nur sie als Frau erfüllen kann oder unter Umständen arbeiten würde, die als harâm einzustufen wären. Was wir hier unter Umständen meinen, die harâm sind, ist beispielsweise die Zusammenarbeit in einem gemischten Umfeld mit Männern die Nicht-Mahram sind oder eine Tätigkeit, deren Ausübung als harâm eingestuft wird, wie z. B. Alkoholhandel. Mit dem Vernachlässigen der Aufgaben, die nur sie als Frau ausüben kann, ist gemeint, dass sie nur aufgrund ihrer Berufstätigkeit ihren Kinderwunsch aufschiebt, aufgrunddessen gar nicht erst Kinder bekommen möchte oder die Bedürfnisse ihres Mannes vernachlässigt. Ansonsten kann eine Frau arbeiten, wenn ihr Ehemann es erlaubt. Seien Sie Allah anvertraut.