Safar Muqim Reise Aufenthalt

Der Reisestatus (safar) beim Besuch der eigenen Eltern oder Schwiegereltern

Frage:

Ich bin wohnhaft in Istanbul. Meine Eltern wohnen in Antalya, meinem Geburtsort. Die Eltern meiner Ehefrau leben in der Stadt Burdur. Unsere Besuche in Antalya und Burdur dauern weniger als 15 Tage. Ich wollte erfahren, inwiefern wir während der Besuchsdauer den Status eines Reisenden (Musâfir) haben.

Antwort:
Wo immer Sie sich von Istanbul aus auf die Reise (safar) begeben, nehmen Sie während der Reise den Status eines Reisenden (musâfir) ein. Bezüglich Ihres Reiseziels: wenn Sie die Eltern Ihrer Frau besuchen und gemeinsam die Absicht (niya) haben, weniger als 15 Tage dort zu bleiben, gelten Sie während dem Aufenthalt weiterhin als Reisende. Wenn Sie in Ihrem Elternhaus ein separates Zimmer besitzen bzw. ein materieller Grund vorliegt, welches Sie an diesen Ort bindet, zählen Sie während des Aufenthaltes nicht als Reisender, sondern als ortsansässig bzw. nichtreisend (muqîm). Ihr Status als Reisender hängt also nicht von der alleinigen Ortsansässigkeit Ihres Vaters ab.