Ehe im Islam, Eheprobleme

Ich kann meinem Ehepartner nicht vergeben. Was muss ich tun?

Frage:
Ich bin seit 2 Jahren verheiratet. Nach der Scheidung von seiner Exfrau soll er ein Mann gewesen sein, der häufig außerehelichen Verkehr (zinâ) hatte. Lügen, Verleumdungen, Unzucht (zinâ), all das war vorhanden, aber er hat alles vor mir verschwiegen. Ich habe so gut es geht versucht, meine Ehre, Würde und Keuschheit zu bewahren. Meine Hand berührte nie die Hand eines fremden Mannes. Ich habe sehr viele Bittgebete (du‘â’) verrichtet. Nach der Heirat legte er seine schlechten Verhaltensweisen nicht ab und hat es geschafft, dass ich mich von ihm distanzierte. 5 Jahre später hat er Reue begangen und die Pilgerfahrt (haddsch) vollzogen. Es lastet meine unbeglichene Schuld und mein Recht auf seinen Schultern, und ich habe ihm dies nicht vergeben, doch anstatt mich um Vergebung zu bitten, begnügte er sich nur mit seiner tauba. Er strengte sich nie an, mein Wohlgefallen zu gewinnen. Ich habe oft überlegt, mich zu scheiden und würde ich hier die Einzelheiten erläutern, bekäme ich bestimmt Ihr Zugeständnis. Ich habe aber ein Kind und es ist krank. Nun zu meiner eigentlichen Frage: Kann dieser Mann durch seine Reue (tauba) und Pilgerfahrt (haddsch) die endgültige Vergebung erlangen? Ich vergebe ihm nicht, dass er mir mein Recht genommen hat. Mein Herr soll dies begleichen. Ich fühle mich nicht danach, Bittgebete (du‘â’) zu verrichten. Wie ich ihn verfluchen soll, weiß ich auch nicht. Ich überlasse die Angelegenheit Allah. Soweit ich weiß gibt es einen Qur’ân-Vers (’âya), dass gute Frauen für gute Männer und gute Männer für gute Frauen bestimmt sind. Was bedeutet dieser Vers genau? Ich habe sehr viel Zorn in mir und Wut auf meinen Mann. Ich bitte Sie, einige Worte an mich zu richten.

Antwort:
Ob Sie auf Ihrem Recht beharren und ihm vergeben oder nicht, müssen Sie selber wissen. Wenn nicht, dann ist es Ihre Entscheidung, aber verfluchen Sie ihn nicht. Es wäre ein Fehler von Ihnen nicht zu wollen, dass er sich dem Guten zuwendet. Auch wenn Sie ihm nicht vergeben, überlassen Sie ihm die Freiheit, sich dem Guten zuwenden zu können. Im Grunde haben Sie Recht, aber Sie können nicht wollen, dass das Schlechte beständig ist.