Eltern widersprechen

Ist es in Ordnung, in einer Angelegenheit des idschtihâd meiner Familie zu widersprechen?

Frage:
Da der Mond nicht gesichtet wurde, habe ich mit dem Fest des Fastenbrechens (ʿîd al-fitr) am Freitag begonnen. Doch meine Eltern wollten, dass ich am Donnerstag beginne und daraufhin widersprach ich ihnen. Habe ich in diesem Falle gesündigt, weil ich anderer Meinung war?

Antwort:
Sie hätten aufgrund einer Angelegenheit einer Urteilsfindung (idschtihâd) Ihre Eltern nicht verletzen dürfen. Bemühen Sie sich ihre Bittgebete (du‘â’) zu erhalten und küssen Sie deren Hände und Füße. Seien Sie sich bewusst, dass das Erleben von 40 Festen (ʿîd al-fitr), nicht in derselben Gewichtung liegt, wie das Wohlgefallen der Eltern.