Rituelle Reinheit bei körperlichen Beschwerden

Frage:
Ich leide unter Darmbeschwerden. Mein Arzt hat Untersuchungen durchgeführt und festgestellt, dass ich eine empfindliche Darmkrankheit habe. Im Dickdarmbereich habe ich Beschwerden und fühle einen ständigen Druck. Vor der rituellen Waschung (wudû‘) warte ich daher eine Zeit lang auf der Toilette ab. Anschließend vollziehe ich die rituelle Waschung (Gebetswaschung). Danach bekomme ich wieder das Gefühl, meine Waschung sei ungültig geworden. Das Gefühl ist da, aber es ist weder ein Laut noch ein Geruch wahrzunehmen. Ich kann mir auch nicht sicher sein, ob ein Luftablassen stattfand oder nicht. Mein Darm ist auch zu normalen Zeiten ständig aktiv. Dieser Zustand ist dauerhaft. Ich führe mehrere Male die Gebetswaschung (wudû‘)  durch. Gilt meine Situation als eine körperliche Beeinträchtigung?

Antwort:
Was Sie erzählt haben, fällt in die Kategorie körperliche Beeinträchtigung. Wenn diese Lage mindestens zwei bis drei Stunden ununterbrochen bestehen bleibt, gelten Sie als eine beeinträchtigte Person.