muslimische Regeln im Haushalt, Familie im Islam

Welche Regeln sollte es in einem muslimischen Haushalt geben?

Frage:
Kann man sagen, dass bestimmte Regeln in einem muslimischen Haushalt garantiert vorkommen sollten?

Antwort:
Natürlich kann man dies sagen. Wo immer sich ein Muslim befinden mag, er nimmt seine Glaubenslehre (‘aqîda) mit. Auf die gleiche Weise wie wir unsere ‘aqîda in der Moschee wahren, tun wir dies auch in unseren Häusern und Arbeitsplätzen. Gewiss spiegelt unser Zuhause unsere ‘aqîda wider. Unsere Wände, Badezimmer und Sofas, in allem wird unsere Besonderheit deutlich. Falls wir doch in einigen Bereichen Gemeinsamkeiten mit anderen haben, ist dies so, da es hier keinen Grund gibt unterschiedlich zu sein. Es mag in einigen Fällen zwar sein, dass das Haus nicht unser Eigentum ist bzw. wir nur unter Miete wohnen, so sind wir aber letztendlich die Hüter unseres Heimes und der Mitbewohner. Über die materielle Beschaffenheit unserer Häuser/Wohnungen hinaus, existiert in unseren Wohnstätten eine gewisse Kultur. Auf Bereiche, die heutzutage diese Kultur beeinträchtigen, können wir folgendermaßen hinweisen:

  • Der Hausbesuch und das Beisammensitzen müssen auf Basis der Mahram-Regelungen1 stattfinden. Wenn der Mann nicht im Haus ist, sollte einer Person, mit der theoretisch eine Ehe möglich wäre (Nicht-Mahram1), unter keinerlei Umständen Einlass gewährt werden. Bei Familiensitzungen oder anderen Treffen sollten die Frauen unter sich, in einem anderen Bereich als die Männer, das Treffen veranstalten. Das Fundament unserer Häuser sollte die Beachtung dieses Punktes sein. Es gilt zu beachten, dass aufgrund gemischter Treffen, vor allem in Bezug auf die Frauen, nachteilige Auswirkungen entstehen können. Dass sich Leute hinter dem „Vorhang” der guten Absicht und des Vertrauens verstecken, ist falsch.
  • Der Fernseher und Computer sind starke Vermittler von fitna. Diese Angelegenheit sollte daher gut durchdacht werden. Das grundlegende Verbieten dieser beiden Geräte kann oft nicht die Lösung sein. Durch eine Festlegung und Übereinstimmung der Familienälteren müssen im Umgang mit diesen Geräten Maßnahmen und Verhaltensweisen zur Geltung gebracht werden. Als ein Vermittler von fitna kann das Handy dem auch hinzugefügt werden.
  • Gegen jegliche Ursachen, die zur Unpünktlichkeit bzw. zum Aufschieben der Gebete (salâh) führen, sollten Maßnahmen ergriffen werden.
  • Dinge, welche die Glaubenslehre (‘aqîda) der Glaubensverweigerer (kuffâr) sowie deren Kultur repräsentieren, sollten in unseren vier Wänden keinen Platz haben.
  • An unsere Wände sollten keine Abbildungen von Lebewesen aufgehängt werden.
  • Der schaytân hat unter uns bedenkliche Konsumgüter wie z.B. Zigaretten und Cola verbreitet, mit der er uns zu schwächen und zu brechen versucht. Diese Produkte sollten auf unserer „schwarzen Liste” stehen. Diese Liste beinhaltet bedenkliche Produktie. Diese müssen wir uns des Öfteren vor Augen führen und ständig akutalisieren.
  • Hunde sollten nur in notwendigen Fällen gehalten werden.
  • Die Verwandlung unserer Häuser in Mobelhäuser stellt ein anderes Problem dar. Übertriebene Dekoration, unnötige Möbel, Luxusartikel sind unvorteilhaft, da sie nahezu der Inbegriff des Weltlichen sind. Diese Art der übertriebenen Neigung zum Weltlichen, von einer Hauswand bis zur nächsten zu präsentieren, ruft still und heimlich ein Befinden hervor, welches die Verrichtung wichtiger Taten wie des Morgengebets (salât as-subh) erschweren oder gar hindern. Es ist eine Pflicht, hier für vorsichtig zu sein!
1[Ein Mahram (für eine Frau) ist derjenige, zwischen dem und ihr eine Ehe dauerhaft rechtswidrig ist. Als Mahram gelten z.B.: Ehemann, Vater, Bruder, Onkel, Opa, Schwiegervater, Milchgeschwister. Andere, wie z.B. Cousins, angeheiratete Onkel und andere fremde Männer gelten nicht als Mahram.]