Wenn der Mann, gegen den Kinderwunsch der Frau ist

Frage:
Da Ihre Zeit kostbar ist, komme ich direkt zu meinen Fragen:

1- Ich habe eine Freundesgruppe, die Treffen veranstalten, sich den Kopf über die Probleme der muslimischen Gemeinschaft zerbrechen und in verschiedenen Bereichen Aktivitäten organisieren. Aufgrund der Menge an Leuten, ist ein Führungskomitee notwendig. Demgemäß haben sie eine Art Vorstand gegründet. Hier wurden Richtlinien festgelegt.
Nach diesen Regeln heißt es, dass bei Versammlungen zumindest eine Frau anwesend sein muss. Manche meiner Freundinnen streiten sich mit ihren Ehemännern und nehmen daran teil. Ich finde diese Ansicht nicht vertretbar. Sie sehen diese Versammlungen als einen großen Dienst an und akzeptieren keine Ausreden außer den Todesfall. Unser Prophet – Friede uns Segen seien mit ihm – sagte, dass die Pilgerfahrt (haddsch) der Frau ihr dschihâd sei. Inwiefern ist hier die Frau für die Verbreitung und Vermittlung der Religion verantwortlich? Haben die Frauen der Gefährten solche Versammlungen veranstaltet, indem sie ihre Häuser, Aufgaben und Kinder vernachlässigten? Wenn ich zeitlich nur beschäftigt damit bin, die Rechte meines Mannes und die meiner Kinder zu gewährleisten, bin ich trotzdem dafür verantwortlich? Bitte geben Sie eine detaillierte Antwort wieder, denn es herrscht Verwirrung. Außerdem geben diese Frauen einen Treueeid (bai‘a) ab, dass sie weiterhin für die muslimische Gemeinschaft arbeiten werden. Kann eine Frau überhaupt einen Treueeid leisten? Was passiert, wenn eine Person einen Treueeid geleistet hat, aber an den Versammlungen aufgrund ihres Mannes nicht teilnehmen kann?

2- Meine zweite Frage: Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder und möchte noch ein Drittes, aber mein Mann ist dagegen. Er vernachlässigt sogar seine Pflichten mir gegenüber als Ehemann. Wird hierfür nur er zur Verantwortung gezogen?

3- Meine letzte Frage: Ich wurde wegen meinem Kopftuch entlassen. Nun arbeite ich seit einigen Jahren als Lehrerin an einem islamischen Gymnasium. Ich unterrichte Mädchenklassen, Allah sei Dank. Die Lehrerzimmer sind nach Geschlechtern getrennt und ich versuche nur in zwangsläufigen Fällen Kontakt zu den männlichen Lehrern aufzunehmen. Allah sei Lob. Durch seine Gunst habe ich eine große Wirkung auf die Schülerinnen. Ich versuche, auf meinen Mantel und mein Kopftuch Acht zu geben. Es gibt aber einige, die trotzdem der Meinung sind, dass ich mich in so einer Umgebung nicht aufhalten sollte. Einige der Schülerinnen haben angefangen, mich in Bezug meiner Bedeckung als Vorbild zu nehmen. Muss ich meinen Dienst aufgeben? Möge Allah, für Ihre Antwort mit Ihnen zufrieden sein.

Antwort:
1- Unser islamisches Ordungssystem hat die direkte Verantwortlichkeit der Frauen gegenüber dem dschihâd aufgehoben.Stattdessen wurde diese Verantwortung ersetzt durch die Erziehung der kommenden Generation und die Bewahrung ihrer Ehrbarkeit und Tugend. Dass die Frauen gemeinsame Treffen veranstalten und Allahs Religion Dienste erweisen möchten, ist zweifellos eine schöne Tat. Aber dies muss im Rahmen ihrer Angelegenheiten stattfinden und die Verheirateten unter ihnen müssen die Erlaubnis ihrer Ehemänner bekommen haben. Dem Ableisten eines Treueeides (bai‘a) oder Ähnlichem, sollte keine Ernsthaftigkeit beigemessen werden. Jeder muss seinen Platz und seine Grenzen kennen.

2- Um Uneinigkeiten beim Thema Kinderwunsch aufzuheben, muss dies innerhalb der Familie durch die Einigung von Mann und Frau erreicht werden. Beide Seiten haben hierzu das Recht. Es ist nicht erlaubt, dass eine Seite für sich alleine dieses Recht für ungültig erklärt. Die Einwilligung des Ehepaares ist notwendig. Wir betrachten die Reaktion Ihres Ehemannes als vorübergehend. Es wäre hier richtig, ihn Schritt für Schritt zu überzeugen, ohne in eine Trotzreaktion zu verleiten.

3- Solange Sie die islamischen Vorschriften bewahren und ihre Aufgabe als Frau und Mutter nicht vernachlässigen, ist Ihr Lehrerdasein ein Segen. Führen Sie dieses Dasein fort. Möge Allah, der Erhabene, Ihnen eine dauerhafte Entschlossenheit geben.