Wird die rituelle Reinheit ungültig, wenn man obszöne Dinge zu Gesicht bekommt

Frage:
Wird die rituelle Reinheit (Zustand nach der rituellen Waschung*) ungültig, wenn die rituelle Waschung (wudû‘) vollzogen wurde und man im Fernseher oder auf der Straße Obszönitäten sichtet?

Antwort:
Mit dem bloßen Sichten wird die rituelle Reinheit nicht aufgehoben. Was diese ungültig macht, ist, wenn es mit dem Austritt von Samenflüssigkeit bzw. Ausfluss einhergeht.

*[auch Tahâra-Zustand]