Macht kurzzeitiges Schlafen die Gebetswaschung ungültig?

Frage:
Als ich mich hinlegte, um das Nachmittagsgebet (salât al-‘asr) abzuwarten, schlief ich ein. Ist nun meine Gebetswaschung (wudû‘) ungültig geworden? Verbleiben Sie in Frieden.

Antwort:
Legt man sich hin und schläft dabei ein, wird die Gebetswaschung ungültig bzw.  der Zustand der rituellen Reinheit wird aufgehoben.