Erfordert ein Samenerguss ohne Lustempfinden die Ganzkörperwaschung?

Frage:
Ich habe folgende Frage:  Man sagt, ein Samenerguss ohne Lustempfinden (Libido) erfordere nicht die Ganzkörperwaschung (ghusl). Ich habe in eine ungefähre türkische Übersetzung des Qur’ân geschaut, bin aber nicht fündig geworden. Wie kommt man zu dieser Behauptung und wie vertrauenswürdig ist sie? Ich fürchte mich davor, erst im Jenseits zu erfahren, dass diese Behauptung falsch war. Hat sich unser Prophet  – Friede und Segen seien mit ihm –  dazu geäußert? Warum verlangt die schafiitsche Rechtsschule beim Samenerguss ohne Lustempfinden die Ganzkörperwaschung? Wie kommt es zu solchen Unterschieden? Ich gehöre der hanafitischen Rechtsschule an, aber mein Gewissen sagt mir, mich der schafiitischen Rechtsschule anzupassen. Alle zwei Tage verrichte ich mein großes Geschäft, wonach ich das Gefühl habe, die Ganzkörperwaschung vollziehen zu müssen. Können Sie mir bitte eine ausführliche Antwort geben? Möge Allah mit Ihnen zufrieden sein.

Antwort:
Zuerst müssen Sie Ihren Standpunkt begreifen. Ist es denn möglich im Qur’ân zu surfen, als würde man im Internet unterwegs sein? Besorgen Sie sich ein sogenanntes ‘Ilm al-Hâl-Werk1 und leben Sie den Islam danach aus. Es wird Ihnen das Leben erleichtern. Seien Sie Allah anvertraut.

1Wir empfehlen das Werk: „Handbuch Islam: Die Glaubens- und Rechtslehre der Muslime“ von Ahmad A. Reidegeld.
Diese Empfehlung ist nicht Teil der Fatwa

 

Bild: günther gumhold_pixelio.de