Frage:
Ich bin als Muslim geboren, aber bin leider nicht in einer praktizierenden Familie aufgewachsen. Elhamdulillah, Allah hat mich rechtgeleitet. In meiner Zeit als nicht praktizierender Muslim im Alter von 18-20 Jahren, habe ich ein Immobilienvermögen mit meinem Bruder angehäuft, welches wir damals leider über eine Bank, die mit Zinsen arbeitet, finanziert. Seit 6 Monaten bin ich religiös praktizierend geworden und bin mir nun unsicher, ob das alte Vermögen mir noch zusteht (der Kreditvertrag läuft noch viele Jahre) oder ich meinem Bruder dieses Immobilienvermögen überlassen sollte. Er ist leider nicht praktizierend. Wie soll ich mich da verhalten, darf ich das mir zustehende Kapital in Zukunft bei einem Immobilienverkauf erhalten? Davor muss natürlich die Restschuld bei der Bank zurückgezahlt werden. Oder soll ich mich lieber komplett zurückziehen? Falls es für mich erlaubt ist, muss ich ja Formulare, die mit der Bank zu tun haben, bearbeiten und somit bis der Kreditvertrag ausläuft evtl. noch mit der Bank zusammenarbeiten.
Im Islam sind Zinsen (Riba) absolut verboten. Wenn Sie in der Vergangenheit jedoch solche Geschäfte getätigt haben, ohne sich der religiösen Verantwortung bewusst zu sein, bedeutet das nicht, dass diese Sünde weiterhin besteht. Was jetzt wichtig ist, ist, darüber nachzudenken, wie Sie aus dieser Situation herauskommen können, und eine feste Absicht und Entschlossenheit zu entwickeln, zukünftig vollkommen auf zinsbasierte Transaktionen zu verzichten.
Das Eigentum oder Vermögen, das durch Zinsen erworben wurde, bleibt, auch wenn es mit halal (erlaubtem) Einkommen kombiniert wurde, in Bezug auf den grundlegenden Eigentumsanspruch rechtmäßig. Dieses Grundstück wird weiterhin als rechtmäßiges Eigentum betrachtet. Das Problem liegt jedoch in der Aufnahme von zinsbasierten Schulden, und es ist notwendig, Buße für diese Sünde zu tun. In diesem Fall ist es erlaubt, das Eigentum zu behalten. Wenn Sie mit Ihrem Bruder zusammen dieses Grundstück erworben haben, könnte es notwendig sein, weiterhin einen zinsbelasteten Kredit zu verwenden, um die Schulden zu begleichen. Wenn möglich, sollten Sie jedoch versuchen, den Kredit frühzeitig zu tilgen, die Zinsen zu reduzieren oder auf zinsfreie Finanzierungsinstrumente umzusteigen. Es ist wichtig, die Beziehung zur Bank so schnell wie möglich zu beenden.
Sie müssen das gesamte Grundstück nicht an Ihren Bruder übertragen. Dies könnte Ihr Eigentumsrecht beeinträchtigen und in der Zukunft finanzielle Probleme für Ihre Familie verursachen. Stattdessen können Sie in gutem Willen mit Ihrem Bruder sprechen und eine Einigung erzielen, um gemeinsam die Zinsverschuldung zu begleichen.
Möge Allah Ihre Absichten und Bemühungen annehmen und Sie und Ihre Familie vor allem Haram (verbotenem) bewahren. Seien Sie geduldig in diesem Prozess und versuchen Sie, jeden Schritt im Einklang mit dem Wohlgefallen Allahs zu tun.
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