cbd-öl

Ist die Einnahme von CBD-Öl (Cannabis-Öl) erlaubt?

Frage:
Darf ich islamisch betrachtet CBD-Öl (Cannabis-Öl) einnehmen? CBD-Öl darf maximal 0,2 % THC (Tetrahydrocannabinol) enthalten und löst somit keinen Rauschzustand aus bzw. es ist nicht psychoaktiv.

Antwort:
Es ist nur die Einnahme von Produkten erlaubt, die vom Staat als Arzneimittel zugelassen wurden.

1Ergänzung der Redaktion:

Ölhaltige CBD-Tropfen sind momentan nicht als Arzneimittel zugelassen. Somit unterliegen Sie nicht den Regularien, Qualitätsansprüchen und Wirksamkeitsnachweisen eines Arzneimittels. Daher dürfen CBD-Produkte nicht behaupten und damit werben, bestimmte Krankheiten heilen bzw. therapieren zu können.

Was ist denn CBD überhaupt?

CBD ist die Abkürzung für Cannabidiol, ein Wirkstoff des Cannabis. Es ist, anders als Tetrahydrocannabinol (THC), nicht berauschend, ist aber der Wirkstoffklasse der Cannabinoide zuzuordnen.

CBD-Öl ist kein Arzneimittel

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind rechtlich – wie der Name bereits verdeutlicht – als Lebensmittel eingestuft. Sie sind ausschließlich dazu da, um die Nahrung zu ergänzen. NEM benötigen lediglich eine Zulassung als neuartige Lebensmittel und müssen keine Nachweise über die Wirksamkeit erbringen.

CBD-Produkte beanspruchen zahlreiche Anwendungsgebiete. Die Datenlage ist aber sehr dünn. Daher dürfen CBD-Produkte rechtlich gesehen keine gesundheitsbezogenen Aussagen tätigen bzw. auf der Verpackung aufweisen.

Sicherheitsprofil ungenügend & Risiko für Patienten

Ein belegtes Sicherheitsprofil gilt nur für zugelassene Medikamente und definierte Präparate in pharmazeutischer Qualität. Wie genau es um die Qualität und Sicherheit der unregulierten Produkte aussieht, ist unbekannt. Es wurden bereits deutliche Gehaltsabweichungen von CBD- und THC-Gehalten gefunden sowie synthetische Cannabinoide mit psychotischem Potenzial zugesetzt; von Pestiziden, Schimmel, Blei und anderen Verunreinigungen ganz zu schweigen.
Quelle: Pharmazeutische Zeitung, Ausg. 4, 2020, Seite 23.

Die Einnahme von CBD-Öl wird nicht empfohlen

Eine eigenständige Schmerzbehandlung sollte grundsätzlich nicht länger als 3 Tage am Stück und öfter als 10 Tage im Monat erfolgen. Eine längerfristige Therapie sollte prinzipiell immer mit einem Arzt abgestimmt werden, um eine differentialdiagnostische Abklärung zu schaffen und potentielle Nebenwirkungen und Risiken abwägen zu können. Dies gilt auch für andere Einsatzgebiete, wie z. B. Schlafstörungen, psychische Erkrankungen etc.

In der EU werden CBD-haltige Extrakte als neuartige Lebensmittel eingestuft, solange sie keine pharmakologische Wirkung aufweisen. Eine pharmakologische Wirkung ist aber erwünscht, jedoch steht dies im Widerspruch zum erwarteten Effekt eines als Nahrungsergänzungsmittels eingestufen CBD-Produktes.

„Nahrungsergänzungsmittel (NEM), die CBD enthalten, sind aus Sicht der Verbraucherzentrale zurzeit aber mangels Zulassung nicht verkehrsfähig und dürfen nicht verkauft werden. Für CBD in hanfhaltigen Lebensmitteln gibt es nämlich, anders als für THC, keine gesundheitsbasierten Richtwerte. Die Verbraucherzentrale rät deshalb vom Kauf und der Einnahme von CBD-Ölen und/oder Produkten, denen CBD-Extrakte zugesetzt wurden, ab.“
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
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Oft zu niedrig dosiert

Die in den Hanfshops angebotenen CBD-Produkte sind aufgrund der fehlenden Regulierung und einheitlichen Vorgaben sowie Kontrollen fast immer so niedrig dosiert, dass sie keine Wirkung hätten, meint Dr. Kurosch Yazdi, Leiter der Klinik für Psychiatrie mit Schwerpunkt Suchtmedizin des Kepler-Universitätsklinikums Linz. Um höhere und damit wirksame Dosierungen zu erzielen, müsse man sehr große Mengen zu sich nehmen, wobei aber potenziell Nebenwirkungen zu erwarten wären.
Quelle: Pharmazeutische Zeitung, Ausg. 4, 2020, Seite 23.

Und was ist mit hanfhaltigen Lebensmitteln?

In der Europäischen Union darf Nutzhanf mit einem Gehalt von weniger als 0,2 % THC angebauet werden, die nicht berauschend wirken. Für hanfhaltige Lebensmittel gelten jedoch keine speziellen Regelungen. Sie unterliegen dem „allgemeinen Lebensmittelrecht“. Für den THC-Gehalt gibt es zwar Richtwerte, aber keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte. In der Regel – aber nicht immer – werden die Richtwerte für THC eingehalten. Produkten der Hanfpflanze (Hanfblättertee, Hanfsamen, Hanfgetränke, Hanf-Protein-Pulver) sind inzwischen in vielen Super- und Drogeriemärkten sowie Online-Shops im Angebot.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

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