Frage:
Ich betreibe ein Unternehmen, in dem ich islamische Kleidung über eine Shopify-Website verkaufe.
Shopify hat mir angeboten, ein Darlehen über 18 Monate zu gewähren. Mir wird ein Betrag von 50.000 € zur Verfügung gestellt. Die Rückzahlung ist auf 18 Monate begrenzt und erfolgt direkt aus meinem Umsatz – dabei werden 17% des Verfkaufserlöses automatisch abgeführt.
Als Finanzierungsgebühr fallen 8.000 € an. Insgesamt muss ich also 58.000 € zurückzahlen. Im Vertrag sind keine expliziten Zinsen genannt, sondern nur diese pauschale Gebühr.
Meine Frage: Ist diese Art des Darlehens haram?
Da das Angebot des Unternehmens in Ihrer Frage nicht vollständig klar ist, werde ich versuchen, Ihnen unter Berücksichtigung verschiedener Möglichkeiten zu antworten. Demnach gilt:
„Wenn im Vertrag irgendeine Form von ‚Rückzahlung des Geldes nach einer bestimmten Zeit mit einem festen Aufschlag‘ vorgesehen ist und dieser vorher festgelegte Betrag unabhängig vom Verkaufserfolg garantiert wird, fällt diese Transaktion unter die Kategorie eines zinsbasierten Darlehens (Riba) und ist somit haram.“
Falls jedoch folgende Bedingungen zutreffen:
- Es gibt keinen expliziten Zinsbegriff,
- Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich als Beteiligung am Umsatz (als prozentuale Abführung vom Verkaufserlös),
- Die Zahlungsmodalitäten beruhen auf einer einvernehmlichen Geschäftsvereinbarung,
dann handelt es sich hierbei nicht um ein „zinsbasiertes Darlehen“ wie bei klassischen Bankkrediten, sondern eher um eine Art kommerzielle Investitions- oder Finanzierungspartnerschaft. Das heißt: „Ich stelle Kapital zur Verfügung, erhalte aber im Gegenzug 17 % deines Umsatzes.“ In dieser Hinsicht ähnelt es nicht einem Zinsgeschäft, sondern einer bedingten Geschäftspartnerschaft.
Meine Empfehlungen für Sie:
- Fordern Sie den vollständigen Vertragstext von Shopify an. Klären Sie genau, was sie mit der „Finanzierungsgebühr“ meinen.
- Übernehmen sie damit ein Risiko, oder verlangen sie einfach „Geld mit garantiertem Mehrbetrag“ zurück? Das ist entscheidend.
- Müssen Sie das Darlehen auch zurückzahlen, wenn Sie keine Verkäufe erzielen? Prüfen Sie die Bedingungen genau unter diesem Gesichtspunkt.
Zusammenfassung:
- Wenn der Verkaufserlös umsatzabhängig (als prozentualer Anteil) erfolgt und es eine Risikoteilung gibt, könnte die Transaktion halal sein.
- Wenn die Rückzahlung jedoch garantiert und fest ist (d. h., Sie müssen den Betrag plus Aufschlag unabhängig von Ihrem Erfolg zurückzahlen), handelt es sich um Riba (Zins) und ist damit haram.
Ähnliche fatâwâ findest du hier: „Ist es erlaubt, die Inflation mit Zinsen auszugleichen?“
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