Ist Selbstbefriedigung vorübergehend erlaubt, wenn meine Frau zu weit weg wohnt?

Frage:
Ich bin momentan im Ausland, habe vor kurzem geheiratet und meine Frau kommt aus meiner
Heimat, die fast 2000 Kilometer entfernt liegt. Aus beruflichen, finanziellen und anderen Gründen, werde ich meine Frau erst in einigen Monaten für eine kurze Zeit (maximal eine Woche) besuchen können. Ich habe große Probleme mit meiner Lust. Ich denke nun mehrfach an sie und kann dies aufgrund der Distanz zu meiner Frau nirgendwo ausleben. Sehr oft habe ich fast verbotene Filme geschaut. Habe sie geöffnet und aus Furcht vor Allah wieder entfernt. Diesen Kampf führe ich die ganze Zeit.
Ist in der Zeit, bis meine Frau und ich wieder vereint sind, die Selbstbefriedigung ohne das Anschauen von Verbotenem erlaubt?

Antwort:
Was hindert Sie denn daran, mit Ihrer Ehefrau zusammenzuleben? Wenn die von Ihnen erwähnten Entschuldigungen schwerwiegender sind, als die Schwere der Sünde, dann müssen Sie schleunigst darüber nachdenken.
Wenn wir unser Leben leben, dann müssen wir dieses so gut es geht ohne Sünden beschreiten können. Um das zu ermöglichen, müssen wir, wenn nötig, uns nicht den bequemsten Ausweg oder Ausrede suchen, sondern sogar bereit sein Hunger und Not zu erleiden, um im Gegenzug frei von Sünden bleiben zu können. Sie sind verheiratet und haben gegenüber Allah keine Entschuldigung, warum Sie das machen. Wenn Sie einen zu starken Drang verspüren, dann müssen Sie zu Ihrer Frau.

Möge Allah Ihnen helfen.