Schwäche

Rechtfertigt die sexuelle Schwäche des Ehemannes eine Scheidung?

Frage:
Wir sind seit fünf Jahren verheiratet. Mein Mann hat Probleme mit der Erektion, hat also eine sexuelle Schwäche. Ich möchte als Frau nicht die Ehefrau eines Mannes mit solchen Problemem sein. Ich weiß zwar nicht, ob ich wieder heiraten kann, aber darf ich mich islamisch gesehen von ihm scheiden lassen?

Antwort:
Zunächst müssen wir Folgendes festlegen: Dass die Ehepartner hier geduldig versuchen ihr Leben weiterzuführen, sich treu zu bleiben und einander zu unterstützen, ist eine selbstverständliche Erwartungshaltung. Die Gesellschaft vermittelt uns diese Erwartungshaltung, und es gilt allgemein als besserer Charakterzug. Dies ist eine Seite der Medaille. Jedoch muss die Meinung einer außenstehenden Person beachtet werden, die Ihre familiären Strukturen relativ gut kennt und kein völlig Fremder ist. Als außenstehende fremde Person ist es einfach Tipps und Ratschläge zu geben, die meist oberflächlich und schwer übertragbar in die individuelle familiäre Situation sind. Daher muss ich Ihnen nicht erläutern, was aus moralischer Sicht zu befürworten wäre oder nicht. Ich zeige Ihnen nun Ihre Rechte, die Ihnen aus Sicht des Islam zustehen.

  • Wenn das Problem der sexuellen Schwäche medizinisch diagnostiziert wurde;
  • wenn der Ehefrau das Problem vor der Eheschließung (nikâh) nicht bekannt war, sie also kein explizites Einverständnis für die Ehe gab, obwohl sie davon wusste oder die Schwäche nicht vorhanden war;
  • wenn eine gewisse Mindesttherapiedauer verstrichen ist (durchschnittlich ca. 1 Jahr),

kann die Ehefrau ein Gericht zur Scheidung beauftragen. Eine Scheidung unter diesen Voraussetzungen wäre für die Ehefrau keine Sünde bzw. nicht ungerechtfertigt. Dieses Recht steht ihr zu. Würde die Scheidung vollzogen werden, dürfte die Frau ihre Brautgabe (mahr) behalten. Falls sie die Brautgabe (mahr) zum Zeitpunkt der Scheidung noch nicht bekommen hat, müsste der Mahr auch nach der Scheidung an sie ausgezahlt werden.

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