Frage: Erfordert eine speziell das Leid der Frau betreffende Operation die anschließende Ganzkörperwaschung (ghusl)? Antwort: Die Ganzkörperwaschung ist nur verpflichtend, wenn es zu einer Ejakulation kam oder die Geschlechtsorgane den Verkehr eingingen. Andere Gegebenheiten erfordern nicht die Ganzkörperwaschung.
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