Bismillâhi-r-rahmâni-r-rahîm Damit ein Ehevertrag (nikâh) mit der Hochzeitsnacht auf gottesfürchtige Weise abgeschlossen werden kann: 1) Eine gläubige Person (mu’min), die vom Geist und dem Alter her heiratsfähig ist, sollte sich um diese Angelegenheit kümmern. Jedes Alter ab der Pubertät, ist ein für die Ehe geeignetes Alter. Es kann sein, dass …
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