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Was muss eine Frau machen, die ihrem Ehemann fremdgegangen ist?

Frage:
Eine Frau hat ihren Mann betrogen und ihr Ehemann weiß davon nichts. Muss man dieses Vergehen dem Ehemann mitteilen? Auf der einen Seite muss man die Lage des Ehemannes berücksichtigen, der unter diesen Umständen die Ehe vielleicht nicht weiterführen wollen würde. Auf der anderen Seite geht es um den Erhalt einer Familie. Welche Verhaltensweise ist islamisch die Richtige?

Antwort:
Einer der größten Sünden ist es seinen Ehepartner zu betrügen, indem man außerehelichen Beischlaf (zinâ) begeht. Diese Sünde ist gewaltig. Dass dies von einer Ehefrau und somit der größten Stütze der Familie begangen wurde, macht es zu einer noch größeren Sünde. Die Urteile einer Ehefrau, die Ihren Ehemann auf diese Weise betrogen hat, können wie folgt zusammengefasst werden:

  1. Die betroffene Ehefrau soll sich reumütig zu Allah wenden (tauba begehen), Der Allvergebend und Allbarmherzig ist. Sogar die Engel sollten bezeugen, wie ernst es ihr mit ihrer Reue (tauba) ist. Sie soll sich verstärktʿibâdât widmen und sich von Umgebungen fernhalten, die sie zu solchen Taten verleiten könnten. Sie soll von nun an ein Leben führen, das ihre Reue belegt und sie vor Schändlichem bewahrt.
  2. Der Ehebund (nikâh) einer Frau, die außerehelichen Geschlechtsverkehr (zinâ) begangen hat, wird nicht aufgehoben bzw. ungültig. Wenn der Ehemann über die Tat Bescheid weiß, hat er das Recht sich zu scheiden. Wenn eine Scheidung jedoch nicht in Frage kommt, z. B. um das Kindeswohl zu bewahren, kann die Ehe weitergeführt werden, und dies ist aus islamischer Sicht nicht bedenklich. Die Mehrheit der Gelehrten ist folgender Meinung: Wenn eine Ehefrau wiederholt zinâ begeht, so wird dem Ehemann die Scheidung empfohlen, um zumindest Schlimmeres zu verhindern und abzuschließen.
  3. Keinesfalls sollte die Ehefrau diese Schandtat jemandem weitererzählen. Sonst wird der Schaitan sich nicht nur über die Sünde an sich freuen, sondern auch mit jedem Male, in der sich die Gegenwart dieser Tat verbreitet. Wenn sie aufrichtig Reue (tauba) begangen hat, dann muss sie diese Tat geheimhalten. Wenn sie nicht aufrichtig in ihrer tauba ist, dann ist das ohnehin Strafe genug für sie. Sie muss es auch vor ihrem Ehemann geheimhalten. Jeder Atemzug, den sie tätigt, ist eine Gabe und Gelegenheit von Allah, der es ihr erlaubt tauba zu begehen. Dieser Gelegenheit muss sie sich bewusst sein und sie wertschätzen.
  4. Natürlich wird die Situation, es vor ihrem Ehemann zu verheimlichen, ihr Gewissen zerfressen. Jedes Mal, wenn sie an ihren Ehemann denkt, wird sie auch ein bedrückendes Gefühl bekommen. Hierfür gibt es keine Lösung. Wir sehen dieses Gefühl aber als ein Bestandteil der tauba an. Ihr schlechtes Gewissen und ihre versteckten Tränen, sind Zeugen ihrer Reue. Natürlich ist es schwer zu begreifen, warum eine solche Tat auch vor dem Ehemann geheimgehalten wird. Doch wir sprechen hier nicht nur vor der Bewahrung der Würde und Ehre des Ehepaares/Ehepartners. Wenn die Ehefrau diese Tat weitererzählt und offenlegt, wird dies nicht nur ihren Ehemann betreffen, sondern jedes Mitglied dieser Umma, das davon etwas mitbekommt, ebenfalls verwunden. Wenn jeder, der diese Sünde begeht, dies weitererzählen würde, so wäre es ein weiterer Schritt in eine Richtung, in der diese Sünde als normal angesehen wird. Die Sünde weiterzuerzählen, ist wie seine Allgegenwärtigkeit zu verbreiten; und die Allgegenwärtigkeit zu verbreiten, beschleunigt den Prozess, dass sich diese Sünde in der Gesellschaft verbreitet. So kommt es heutzutage zu Situationen, in denen diese gewaltige Sünde als ein kleiner „Ausrutscher“ angesehen wird. Wenn wir die Situation aus der Sicht der Familie betrachten, so müssen wir jegliche Entscheidungen unter dem Wissen Treffen, dass die Umma eine große Familie darstellt.
  5. Wenn die Ehefrau unter dieser verabscheuenswürdigen Tat regelrecht erdrückt wird und die Scheidung als einzige Lösung ansieht und sich hierfür entschließt, dann empfehlen wir ihr sich unter der Nennung eines anderen Grundes scheiden zu lassen. Es besteht kein Grund, Benzin ins Feuer zu schütten.