Augenbrauen
Bild von Pexels auf Pixabay

Was zählt zu den Augenbrauen?

Frage: 
Ich hoffe Sie sind bei bester Gesundheit.
Ich wollte Sie zum Thema Augenbrauen fragen und wie meine Augenbrauen einzuordnen sind.
Ich habe sehr buschige Augenbrauen und fühle mich persönlich nicht wohl, da sie fast bis zu meinem Augenlid reichen und es einzelne lange Haare gibt.
Bis wohin zählen die Augenbrauen und ab wo darf ich sie zupfen?

Antwort:
Unser geliebter Prophet hat das Entfernen der Augenbrauen (d. h. das Auszupfen oder Ausdünnen der Brauen zur Formgebung) verboten und über die Frauen, die dies billigen, gesagt: „Allah verfluche sie“ (Buhârî, Libâs 84; Muslim, Libâs 120). Daher ist es nicht erlaubt, die Augenbrauen zur Formgebung oder Ausdünnung zu entfernen. 

Allerdings wurde eine Ausnahme für die Härchen unter den Brauen und solche, die bis zu den Augenlidern reichen, gemacht – also für „Haare, die über die natürliche Begrenzung der Brauen hinausragen und störend oder ungewöhnlich sind“. Wenn die Brauen so weit wachsen, dass sie die Sicht behindern oder das Gesicht auf unästhetische Weise verdunkeln, oder wenn sich unter den Brauen unerwünschte, verstreute Haare befinden, die nicht zu den Brauen gehören, dann ist deren Entfernen erlaubt. Denn dies gilt nicht als „Nams“ (Ausdünnen der Brauen), sondern als natürliche Reinigung und Notwendigkeit. Wichtig ist dabei, dass die Absicht nicht „Formgebung“, sondern „Komfort und Sauberkeit“ ist. 

Zusammenfassend ist es erlaubt, überstehende Haare, die bis zu den Augenlidern reichen, zu entfernen, solange die Grundform der Brauen nicht verändert wird. Möge Allah euch mit innerer und äußerer Schönheit ausstatten.

Ähnliche fatâwâ findest du hier: „Ist es erlaubt, die Haare in der Mitte der Augenbrauen zu entfernen?
Folge uns auf Facebook & Youtube