Frage:
- Die Gebetszeiten lesen wir vom Kalender ab. Jedoch unterscheiden sich die Kalender des Präsidiums für Religionsangelegenheiten (Diyanet) und die einer anderen Gemeinde (Fazilet) in den Gebetszeiten um einige Minuten. Auf welchen Kalender sollen wir uns berufen?
- Gibt es für eine Frau, die eine Anstrengung im gottesdienstlichen Rahmen (dschihâd) vollzieht, Maßstäbe und Grenzen beim Verlassen des Hauses? Unser Prophet – Friede und Segen seien mit ihm – unterrichtete die Gefährtenfrauen wöchentlich. Kann diese Angabe als Maßstab bzw. Grenze bewertet werden? Wir verlassen das Haus, um eine Stiftung oder einen Unterricht etc. zu besuchen. Kann hier als Maßstab die Ausgeglichenheit des Alltages dienen oder sollte man besser eine feste Anzahl an Tagen als Grenze festlegen?
- Ist der Verantwortungsbereich der Frau in Sachen Kundgebung und dschihâd auf ihr Viertel, Ortsteil, Landkreis usw. begrenzt? Trägt sie darüber hinaus keine Verantwortung?
- In jungen Jahren hat man mehr Kraft und kann mehr Arbeit leisten, aber eigentlich ist man eher im hohen Alter auf das Geld angewiesen. Ist deshalb der Gedanke in Ordnung, in jungen Jahren Geld sparen zu wollen, um im Alter eine Absicherung zu gewährleisten? Steht dies nicht im Widerspruch zum Gottvertrauen (tawakkul)? Möge Allah mit Ihnen zufrieden sein.
Antwort:
- Der Kalender vom Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet) ist derzeit vertrauenswürdiger und seriöser.
- Eine Frau, die das Haus verlässt und Wissen (‘ilm) erwerben möchte, welches als persönliche Pflicht (fard al-‘ayn) gilt, braucht sogar ihren Mann nicht um Erlaubnis zu fragen. Sind jedoch Aktivitäten geplant, die in den kulturellen Bereich fallen, muss die Erlaubnis des Ehemannes vorliegen, unabhängig davon, ob sie dafür in eine Moschee, Gemeinde oder Ähnliches geht.
- Jede Frau und jeder Mann muss ihre Angelegenheiten abstufen in Prioritäten und andere wichtige Angelegenheiten. Zuerstrst gilt es, die Prioritäten zu bewältigen und danach an die restlichen wichtigen Aufgaben heranzugehen. Nach dem Erwerb von grundlegendem Wissen, welches als persönliche Pflicht (fard al-‘ayn) eingestuft ist, besteht die höchste Priorität in der Verantwortung gegenüber dem Ehemann und den Kindern. Sollte sie ihren Ehemann vernachlässigen oder die Angelegenheiten ihrer Kinder aufschieben, darf sie ihr Haus, SELBST IM NAMEN DES DSCHIHÂD nicht vernachlässigen, geschweige denn aufgeben. Denn die Felder des dschihâd können erst erfolgreich besetzt werden, wenn die Frauen ihre Aufgaben im Haus ordnungsgemäß erfüllen. Die Frau hat den größten dschihâd. Sie darf nicht den dschihâd mit der größten Priorität vernachlässigen, um jeglichen anderen dschihâd – der auch wichig ist – zu bestreiten.
- Der dschihâd eines jeden Einzelnen richtet sich nach den Möglichkeiten. Die Möglichkeiten richten sich nach der Bildung, der Kapazität,dem Umfeld und ähnlichen Bedingungen.
- Nach Abgabe der Almosenabgabe (zakât), ist es keine Sünde sein Geld zu sparen. Dies stellt auch keinen Vertrauensverlust dar. Die freiwillige Spende (sadaqa) ist eine Tugend. Es ist durchaus möglich, dass nicht jeder die gleiche Tugendhaftigkeit besitzt. Seien Sie Allah anvertraut und mögen Ihre Taten lobenswert sein.
*Anmerkung (nicht Teil der Fatwa):
Der Begriff „dschihâd” wird oft missverstanden und missbräuchlich verwendet. Dschihâd ist vor allem der Kampf gegen die eigene Triebseele (nafs), z. B. gegen schlechte Charaktereigenschaften (z. B. Neid, Geiz, Hochmut etc.) und gegen niedere Gelüste (z. B. Süchte aller Art).