Frage: Wird die Gültigkeit der rituellen Ganzkörperwaschung (ghusl) beeinträchtigt, wenn während dem Waschvorgang (gewollt oder ungewollt) faluliert wird oder aus dem Geschlechtsorgan Urin austritt? Muss hier die Ganzkörperwaschung wiederholt werden? Antwort: Beide Situationen beeinflussen die Gültigkeit der Ganzköperwaschung (ghusl) nicht und erfordern keine Wiederholung der Waschung. Bild: Rainer Sturm_pixelio.de
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