Frage:
Einige Lebensmittel beinhalten Ethylalkohol (Ethanol). Es gibt verschiedene Meinungen, ob es erlaubt (halâl) oder verboten (harâm) sei. Ich bitte Sie um eine Aufklärung.
Antwort:
Lebensmittel, die durch den Gebrauch des Trinkalkohols (Ethanol) hergestellt wurden und eine Trunkenheit hervorrufen können, sind zum Verzehr nicht erlaubt. Ein sehr geringer1 Alkoholgehalt, der bei der Lebensmittelherstellung durch den Zusatz von anderen Produkten (mit sehr geringem Alkoholgehalt) miteingebracht wird, und keinen Einfluss auf das Lebensmittel ausübt, kann als erlaubt angesehen werden.
Was jedoch näher an der Gottesfurcht (taqwâ) ist und der Einstellung eines Gläubigen (muʾmin) eher entspricht, ist es auch auf diese Lebensmittel zu verzichten.
Häufig jedoch kommt ein gewisser Alkoholgehalt in einigen Lebensmitteln von Natur2 aus vor.
1Anmerkung der Redaktion:
Lebensmittel, an deren Beschriftung nicht erkenntlich ist, ob sie Alkohol enthalten, können trotzdem geringe Mengen Alkohol enthalten. Dies wird in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung festgelegt. Zum Beispiel können Getränke, die bis zu 1,2 Volumenprozent (% V/V) Alkohol enthalten, als alkoholfrei gekennzeichnet werden (LMKV § 7b und Anlage 4). Akoholfreies Bier kann demnach einen Alkoholgehalt von 1,2 % enthalten. Biergetränke mit der Aufschrift „0,0 %“ hingegen, können als eigentlich alkoholfrei eingestuft werden.
2Anmerkung der Redaktion:
Ein Beispiel für Lebensmittel, die von Natur aus Alkohol enthalten können, sind Fruchtsäfte. Der Alkoholgehalt kann sich im Laufe der Zeit vermehren, indem die Glucose durch die alkoholische Gärung zu Ethanol umgewandelt wird. Reife Bananen können sogar bis zu 1 % Alkohol enthalten. Laut Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (Anlage 1 Nr. 1a der Fruchsaft-Verordnung) werden Fruchtsäfte als nichtgegoren angesehen, bei denen zumindest der folgende Alkoholgehalt nicht überschritten wird:
a) Alkohol 3,0 g/l) = 0,3 % (m/V)
Ausnahme Traubensaft: Dieser darf einen vorhandenen Alkoholgehalt von höchstens 1 % (V/V) aufweisen.
Quelle (LebensmittelkennzeichnungsVO)
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