Vorbeter
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Die unterschiedliche Rechtsschule des Vorbeters

Frage:
Ich selbst gehöre der malikitischen Rechtsschule an und bin mit einer Frau verlobt, die der hanefitischen Rechtsschule angehört. Daher kam auch das Thema des Gebets auf. Sie schilderte mir gegenüber, dass sie, auch wenn wir verheiratet wären, nicht hinter mir als Imam beten würde, da ich einer anderen Rechtsschule angehöre und daher ihr Gebet ungültig wäre. Auch unter dem Umstand, dass ich mit den Regeln der hanefitischen Rechtsschule vertraut bin und ihr nach dem Gebet Bescheid geben würde, wenn ich beispielsweise geblutet hätte. Meine Gebetswaschung verliert als mālikī durch das Bluten nicht ihre Gültigkeit, bei ihr als hanafī schon. Sie betrachtet das Zusammenbeten dennoch als nicht korrekt, jedoch ist sie sich dessen nicht sicher. Gibt es in der hanafitischen Rechtsschule die Möglichkeit, hinter einem Malikiten zu beten? Gibt es ferner dazu Einschränkungen?

Antwort:
Wir glauben an die Religion des Islam. Es gibt keine Rechtsschulen (maḍāhib) im Islam, die das Recht erheben, einen solchen Einfluss auf unser Gebet zu nehmen. Es gibt abergläubische Sekten; mit ihnen haben wir nichts am Hut. Die Orientierung an der malikitischen Rechtsschule verhindert niemals die Gültigkeit des Gebets. Das sind falsche Worte. Wir sollten alle in die Moscheen gehen und dabei sollten wir nicht schauen, ob unsere Vorbeter Hanefiten oder Schafiiten sind, sondern, ob ihre Glaubenslehre (iʿtiqād) intakt ist.

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