Ein Brief auf die Frage, warum eine Ehefrau ihren Ehemann um Erlaubnis bitten muss, wenn sie fasten möchte

Frage:
Ist es richtig, dass eine Frau ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes nicht fasten darf? Wenn ja, was ist der Grund?

Antwort:
Bezüglich des Einverständnisses des Ehemannes, wenn die Ehefrau (außerhalb des Ramadans) fasten möchte, sollten wir Folgendes wissen:

  1. Das Wissen fundiert auf Überlieferungen (’ahâdîth), die sahîh sind:

„Abu Huraira berichtete, dass der Prophet ﷺ sagte: „Eine Frau darf nicht fasten (freiwilliges Fasten), während ihr Mann anwesend ist, es sei denn mit seiner Erlaubnis.“
[Sahîh al-Bukhârî, 5192]

  1. Mit dem hier erwähnten Fasten, ist ganz gewiss nicht das Fasten im Monat Ramadan gemeint, denn dieses ist Pflicht. Um eine (islamische) Pflicht (fard) zu erfüllen, bedarf es keiner Erlaubnis einer anderen Person. Selbst wenn die Person es verbieten würde, so hätte dies keinen Wert. Hier ist das Fasten gemeint, das auf freiwilliger (nâfila) Basis stattfindet.
  2. Aus Sicht des muslimischen Ehemannes, ist es für ihn nur mit seiner Ehefrau erlaubt, den Beischlaf zu vollziehen. Die Tatsache, dass diese Option durch das freiwillige Fasten seiner Ehefrau aufgehoben werden kann, begründet das nötige Einverständnis. Die islamische Ordnung schiebt auch hier einen Riegel vor die Tür der Sünden, in die Ehemänner hineingeraten könnten. Dies ist ein sehr wichtiges Beispiel für das sensible Verständnis des Islams, wenn es um die Intimität zwischen Ehepartnern geht und mit welcher Ernsthaftigkeit und Wichtigkeit die natürlichen und intimen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Hier geht es also um eine Situation, in der das Fasten, als die drittgrößte ‘ibâdâ, mit der Lust nach Intimität des Ehemannes in Konflikt geraten kann.

Die Ehefrau muss somit keine Erlaubnis haben, wenn ihr Ehemann eine generelle Erlaubnis ausgesprochen hat oder er abwesend ist (z.B. verreist ist). Die Grundlage der Erlaubnis ist nicht wie in einigen anderen Fällen, wie z.B. das Fragen um Erlaubnis, wenn die Ehefrau vom persönlichen Besitz des Ehemannes etwas ausgeben möchte. Hier geht es einzig zu verhindern, den körperlichen und natürlichen Bedürfnissen des Ehemannes einen Riegel vorzuschieben. Prinzipiell ist auch keine Erlaubnis nötig, wenn die Ehefrau (vom alltäglichen Verständnis) ableiten kann, dass ihr Ehemann tagsüber generell keine Lust nach Intimität verspürt.