Frage:
Meine Schwester möchte jemanden heiraten. Alles war vorbereitet, sie kamen und mein Vater verlangte dann einen Brautpreis. Mein potentieller Schwager sagte jedoch, dass es unangebracht sei einen Brautpreis zu verlangen. Mein Vater sagte dann, dass die Sache erledigt sei und er einer Heirat dann nicht zustimme. Schließlich beschlossen wir, nun Sie zu fragen. Können Sie uns weiterhelfen? Ist es erlaubt, einen Brautpreis zu verlangen? Normalerweise wird der Braut nur eine Brautgabe (mahr) übergeben.
Antwort:
Wenn eine Tochter heiratet und der Vater für sich oder die Familie eine Art Ablösesumme (Brautpreis) oder Ähnliches verlangt, sollten wir folgende Urteile kennen:
- Mit der Voraussetzung, dass der Vater der Braut oder ihr (älterer Bruder) dies nicht verlangen, kann der Bräutigam dem Vater der Braut ein Geschenk übergeben, sei es Geld oder ein Wertgegenstand. Dies ist erlaubt und hat auch nichts mit der Brautgabe (mahr) zu tun. Denn der mahr wird der Braut selbst übergeben und nicht ihrer Familie.
- Bekommt der Vater einen Anteil des mahr seiner Tochter, ohne dass der er es verlangt oder an Bedingungen knüpft, so ist dies erlaubt.
- Nach hanafitischer Rechtsschule ist es weder für den Vater noch einem anderen Familienmitglied der Frau erlaubt, einen Brautpreis als Bedingung zu stellen und einzufordern. Der Bräutigam muss nur den mahr an seine zukünftige Frau entrichten.
- Nach Ansicht einiger Rechtsgelehrten sind diese und ähnliche Forderungen, sei es vor oder nach der Heiratszeremonie, als Eigentum der Frau einzuordnen (und nicht des Vaters).
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