Trennung
Bild von Marco Sb auf Pixabay

Muss die Brautgabe (mahr) entrichtet werden, wenn die Trennung vor der Hochzeit geschieht?

Frage:
Wie ist das Urteil über die Brautgabe (mahr), wenn die Trennung der Paare vor der Hochzeit und nach der Verlobung geschieht?

Antwort:
Geschieht die Trennung vor der Eheschließung (nikâh), endet die Verlobung. Ohne vorherige Eheschließung ist die Brautgabe (mahr) nicht Pflicht. Geschieht die Trennung NACH der Eheschließung, gilt jedoch Folgendes:

  1. Wenn die Ehepaare den Koitus (Geschlechtsverkehr) NICHT vollzogen haben oder sich NICHT an einem Ort der privaten Zweisamkeit aufgehalten haben, der geeignet wäre, um intim zu werden, hat die Frau (nach der Trennung) Anspruch auf die Hälfte der Brautgabe (mahr).
  2. Hat der Geschlechtsverkehr stattgefunden oder die Ehepaare haben sich an einem Ort der privaten Zweisamkeit aufgehalten, der geeignet wäre, um intim zu werden, muss der Frau die gesamte vereinbarte Brautgabe entrichtet werden.

Ähnliche fatâwâ findest du hier: „Rechtfertigt die sexuelle Schwäche des Ehemannes eine Scheidung?
Folge uns auf Facebook & Youtube