Frage:
Dürfen Mikroorganismen aus tierischer Herstellung, von Tieren deren Verzehr im Islam nicht erlaubt ist, in der Lebensmittelherstellung anderweitig verwendet werden? Beispiel: Verwendung von mikrobiellem Lab bei der Käseherstellung. Lab ist ein Enzym-Gemsich aus dem Labmagen junger Wiederkäuer.
Antwort:
Eines der größten Probleme unserer Zeit, die nach einer Lösung wartet, ist das Thema Halâl-Speisen. Leider konnte dieses Thema nicht seinen Platz unter den wichtigen Themenbereichen einnehmen. Das Thema Halâl-Speisen ist nur auf bestimmte Bereiche begrenzt worden, wie der Verzicht auf Schweinefleisch oder keinen Gewinn auf verbotene/illegale Weise zu erwirtschaften, wie beispielsweise durch Diebstahl. Leider geht das Verständnis über Halâl-Essen immer weiter verloren. Wir erbitten Allah, uns zu helfen.
Über das Schwein und ähnliche Tiere müssen wir nichts sagen, denn es ist eindeutig. Dies wird auch sehr ernst genommen. Enzyme vom Schwein können bei der Herstellung von Käse nicht verwendet werden. Hier geht es ausschließlich um Wiederkäuer (Kuh, Rind, Schaaf usw.) Hier stellt sich die Frage, ob diese Tiere auf islamische Weise geschächtet wurden oder nicht. Wir denken nicht, dass Enzyme, die von Kühen gewonnen werden, in Europa auf islamische Weise geschächtet wurden. Wir sehen in der Lösung des Problems auch keinen anderen Weg, als dass sich die Muslime organisieren und eine gemeinsame Stimme in der Öffentlichkeit bilden, um einen Druck auf die Hersteller auszuüben. Voller Traurigkeit müssen wir sagen, dass es den Muslimen bisher nicht gelungen ist, außerhalb politischer Ereignisse und einigen anderen alltäglichen Ereignissen, eine derartige gemeinsame, öffentliche Meinungsbildung effektiv zu repräsentieren. Mit Allahs Erlaubnis kann unser Eifer und unsere Taten, uns und unseren Kindern Lebensmittel anzubieten, die mit unserer Religion, dem Islam, vereinbar sind, als Teil einer gottesdienstlichen Bemühung (dschihâd) geltend gemacht werden.
In der islamisches Jurisprudenz (fiqh) gibt es folgende Regel: Eine Substanz, die zu 100% eine chemische Umwandlung erfährt, verliert ihr altes Urteil. Es gilt, die neue Substanz erneut zu beurteilen.
Diese Regel können wir beispielsweise auf den Alkohol anwenden. Wenn Alkohol eine komplette chemische Umwandlung erfährt und somit nicht mehr vorzufinden ist, kann nicht mehr von einem Verbot gesprochen werden, wenn die durch Umwandlung neu entstandene Substanz als halâl eingestuft werden kann.
Vielleicht können wir näher untersuchen, inwiefern ein Enzym, z. B. bei der Herstellung von Käse, eine solche Umwandlung erfährt. Bis es so weit ist, müssen wir jedoch die Zahl der Muslime, die diesbezüglich ein öffentliches Interesse vertreten, bewahren und vermehren.