Frage:
Ich habe meine Ehefrau mündlich geschieden. Während der Wartezeit (‘idda) wollte ich meine Ehefrau bereits die ganze Zeit zurücknehmen, sie bestand jedoch auf eine Bedenkzeit für sich. In der Hoffnung, dass sie wieder zur Vernunft kommt und um weitere Streitigkeiten zu vermeiden, ließ ich ihr die Zeit. Kurz vor Ablauf der Wartefrist erfuhr ich durch eine dritte Person, dass sich meine Ehefrau kurz vor dem Ende der dritten Menstruationsphase befindet. Um noch schnell reagieren zu können, habe ich die Scheidung unmissverständlich per WhatsApp-Nachricht widerrufen und habe ihr geschrieben, dass ich sie als meine Ehefrau zurücknehme. Sie hat die Nachricht auch gelesen. Ist diese Form des Widerrufs gültig und sind wir jetzt weiterhin verheiratet? Darüber hinaus würde ich auch gerne wissen, ob eine Frau mit dem Widerruf der Scheidung einverstanden sein muss.
Antwort:
Nachdem die Scheidung (talaq) ausgesprochen wurde, kann der Ehemann diesen ungültig erklären bzw. die Scheidung widerrufen, bevor die dritte Menstruationsphase der Ehefrau zu Ende geht. Dies genügt, um die Ehe fortzusetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ehefrau dies möchte oder nicht. Ist die dritte Menstruationsphase zu Ende, so ist die Scheidung gültig und ein Widerruf ist für den Mann damit nicht mehr möglich, außer dass sie erneut die Ehe (nikâh) schließen.
Für Ihre Ehefrau genügt es, zu wissen, dass Sie den talaq als ungültig erklärt haben. Dies sollte jedoch nicht mit Zweifeln behaftet sein. Sie sollte keine Ehe führen, an deren Gültigkeit Sie zweifeln.