keine Jungfrau mehr

Die Ehe einer Person, die vorerehelichen Geschlechtsverkehr hatte

Frage:
Ich habe einen Vers (âya) gelesen, dass derjenige, der außerehelichen Beischlaf (zinâ) begangen hat, entweder eine Frau heiraten kann, die auch außerehelichen Verkehr hatte oder die Polytheistin (muschrika) ist. Ich habe dies vor kurzem erfahren. Wie ist die Erläuterung (tafsîr) zu diesem Vers?

Antwort:
Dieser Vers zeigt, dass dem charakterlichen Niveau einer Person, die außerehelichen Beischlaf begangen hat, nur die Ehe mit seinesgleichen oder die Ehe mit einem/r Polytheisten/in passend ist. Nachdem eine solche Person jedoch Reue (tauba) begeht, besteht aus Sicht der islamischen Rechtslehre (fiqh) kein Einwand, dass diese Person eine*n tugendhafte*n Partner*in heiratet.