Üble Nachrede im Islam (Ghiba)

Die Ermahnung bei übler Nachrede

Frage:
Wie ist das Urteil, Menschen zu ermahnen, die üble Nachrede (ghîba) betreiben und ich dabei unfreiwillig mithöre. Ist es ausreichend, Reue (tauba) zu begehen, falls ich keine Ermahnung aussprechen kann, aber mit dem Herzen dies verabscheue? Lastet auf mir das Recht dieser Person? Muss ich diese Person (über die schlecht gesprochen wurde) um Vergebung bitten?

Antwort:
Wenn Allah eine Tat als verboten (harâm) eingestuft hat und Sie Zeuge dieser Tat und damit einverstanden sind, begehen Sie eine Sünde. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind oder nichts dagegen unternehmen können, so trifft Sie – so Allah es erlaubt – keine Schuld. Es genügt, wenn Sie um Vergebung (istighfâr) bitten.