bruststraffung

Ist eine Bruststraffung nach hohem Gewichtsverlust erlaubt?

Frage:
Ich habe durch eine Ernährungsumstellung innerhalb von 3 Jahren 20 Kilo abgenommen und halte auch mein Gewicht. Leider habe ich psychisch mit den Negativfolgen zu kämpfen. Meine Brust ist nicht mehr weiblich, hängt und ist nicht mehr attraktiv für meinen Ehemann. Manchmal bin ich so verzweifelt, dass ich sie einfach abschneiden möchte. Ich möchte unbedingt eine Bruststraffung durchführen lassen. Wäre es in meinem Fall erlaubt, eine Operation zu veranlassen? Wenn nein, dann würde mich das am Boden zerstören, aber ich müsste es akzeptieren.
Vielen herzlichen Dank im Voraus!

Antwort:
Unter Negativfolgen können verschiedene Beschwerdebilder fallen. Es kann eine rein optische Folge sein. Es kann eine Folge sein, die beispielsweise das Stehen erschwert oder Schlafstörungen verursacht. Eine  Fülle anderer Beschwerden können auch vorliegen. Eine Operation zur Bruststraffung durchführen zu lassen, nur um das Aussehen zu verändern und persönliche Komplexe zu beseitigen, ist nicht erlaubt. Es muss eine Anomalie vorliegen, die ärztlich bestätigt wird. Dies würde eine Operation rechtfertigen. Gute Besserung.

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