Schönheitsoperation

Wann ist eine Schönheitsoperation erlaubt?

Frage:
Ist es richtig eine Schönheitsoperation machen zu lassen, wenn nach einer langen Stillzeit die Brüste ihre alte Form verloren haben (sie wurden schlaffer und kleiner)? Cremes und andere Alternativen habe ich bereits ausprobiert, jedoch ohne Erfolg. Die Situation nimmt allmählich einen negativen Einfluss auf die Beziehung zu meinem Ehemann. Er spricht dieses Thema an und will, dass ich eine Lösung finde. Ich weiss nicht wie ich handeln soll, deshalb werde ich mich nach dem richten, was Sie sagen werden.

Antwort:
Soll die Schönheitsoperation zum Zwecke der optischen Verschönerung dienen, ist sie für beide Geschlechter verboten. Aber ein Körperteil, dass infolge eines Unfalls, einer Berufskrankheit oder wie in Ihrem Fall, durch das Stillen, ihre alte Form verloren hat, kann mit einer Schönheits-OP korrigiert werden. Dies wäre, im Rahmen der Korrektur eines im Nachhinein entstandenen Schadens und der Wiederherstellung der eigentlichen Form, erlaubt.

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