Frage:
Auf der Arbeit bekommen wir das tägliche Essen bezahlt. Manchmal esse ich nichts, behalte aber das Essensgeld vom Arbeitgeber ein. Ist das erlaubt?
Antwort:
Wenn vertraglich nicht festgelegt wurde, dass Sie die Spesen nur für Essen ausgeben dürfen, besteht darin kein Problem.