Ist es notwendig, einer Rechtsschule zu folgen?

Frage:
Besteht die Notwendigkeit, einer Rechtsschule (madhhab) zu folgen?

Antwort:
Es besteht die Notwendigkeit, ein Muslim zu sein und den Islam zu praktizieren. Wer in der Lage ist den Qur’ân und die Sunna des Propheten – Friede und Segen seien mit ihm – auf der gleichen Stufe zu verstehen, wie Imam Abu Hanîfa, Imam Mâlik, Imam asch-Schâfi’î oder Imam Ahmad bin Hanbal es taten, muss sich einen von ihnen nicht anschließen. Man sollte aber verstanden haben, dass es einen Unterschied gibt, zwischen „verstanden“ und „meinen es verstanden zu haben.“