tayammum

Kann ich anstelle von ghusl auch die rituelle Trockenreinigung (tayammum) vollziehen?

Frage:
Ich bin eine Frau, die sich wegen dem Corona-Virus in Quarantäne befindet. Nun hat meine Regelblutung aufgehört, jedoch habe ich nicht die Möglichkeit die Ganzkörperwaschung (ghusl) zu vollziehen. Die momentane Wohnsituation ist so chaotisch, dass eine Fitna nicht auszuschließen wäre. Was soll ich machen? Kann ich stattdessen die ritualle Trockenreinigung (tayammum) vollziehen?

Antwort:
Möge Allah Ihnen Wohlbehagen schenken und aufgrund Ihrer Probleme von Sünden reinwaschen. Amin.

Die Situation ist wie folgt:

  1. Solange Sie nicht intensivmedizinisch betreut werden müssen und nicht an ein Krankenbett gebunden sind, ist es für Sie notwendig die Ganzkörperwaschung (ghusl) zu vollziehen.
  2. Als eine Frau kann es gewiss zu Situationen kommen, in denen keine Möglichkeit besteht die Ganzkörperwaschung zu vollziehen. Wenn wir von „keine Möglichkeit“ sprechen, sollte auch wirklich gar keine Möglichkeit bestehen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können sie den tayammum vollziehen. Nach dem tayammum, können Sie Ihr Gebet verrichten. Sobald Sie wieder die Möglichkeit der Waschung haben, sollten Sie diese, wenn möglich, sofort nachholen.

Ähnliche fatâwâ findest du hier: Die rituelle Waschung unter körperlicher Beeinträchtigung
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