Umgang

Wie muss unser Umgang mit Verwandten sein, die nicht auf harâm & halâl achten?

Frage:
Ich habe einen Onkel, der in einer Bank (mit Zinsen) arbeitet und Lotterie spielt. Ich habe ihm erklärt, dass das harâm sei, jedoch macht er weiter.
Ein anderer Onkel hat außerehelichen Geschlechtsverkehr begangen und mit der Frau heimlich geheiratet (nikâh). Sie leben getrennt.
Wie muss ich mich bei meinen beiden Onkeln im Umgang verhalten? Ist es beispielsweise erlaubt, dass ich meinen Onkel, der in der Bank arbeitet und Lotterie spielt, besuche und von seinem Essen esse?

Antwort:
Selbst, wenn ein sehr naher Verwandter öffentlich eine Sünde begeht, so erfordert unser Glaube von uns, dass wir im Umgang eine Reaktion (gegen die Sünde) zeigen. Sie scheinen eine Ihrem Alter und Stellung entsprechende, angemessene Reaktion gezeigt zu haben. Von nun an ist es für Sie ausreichend, eine gewisse Distanz zu wahren. Mehr können Sie vorerst nicht tun. Bewahren Sie eine gewisse Distanz, aber bewahren Sie auch Ihr gutes Benehmen und Ihren Anstand. Möge Allah uns alle rechtleiten.

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