Frage: Auf der Arbeit bekommen wir das tägliche Essen bezahlt. Manchmal esse ich nichts, behalte aber das Essensgeld vom Arbeitgeber ein. Ist das erlaubt? Antwort: Wenn vertraglich nicht festgelegt wurde, dass Sie die Spesen nur für Essen ausgeben dürfen, besteht darin kein Problem.
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