Frage: Ist es üble Nachrede, wenn ich nach einer Scheidung hinter dem Rücken meines Ehepartners über ihn spreche? Antwort: Ein Muslim sollte stets sein Ansehen bewahren. Lästern ist harâm, da es diesem Ansehen schadet. Außer vor Gericht, um die Gerechtigkeit wiederherzustellen, ist es nicht gestattet üble Nachrede zu betreiben, geschiedene …
WeiterlesenDie Ermahnung bei übler Nachrede
Frage: Wie ist das Urteil, Menschen zu ermahnen, die üble Nachrede (ghîba) betreiben und ich dabei unfreiwillig mithöre. Ist es ausreichend, Reue (tauba) zu begehen, falls ich keine Ermahnung aussprechen kann, aber mit dem Herzen dies verabscheue? Lastet auf mir das Recht dieser Person? Muss ich diese Person (über die …
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