Wie viel muss vom Fleisch des Opfertieres verteilt werden?

Frage:
Aus einer Familie schächten zwei Personen ein Opfertier. Das eine wird im Ausland geschächtet, das Fleisch also komplett verteilt. Das andere Opfertier wird hier im Land geschächtet, und die Frage ist, ob es erlaubt ist, wenn ein Drittel des Fleisches des hier geschächteten Tieres nicht verteilt wird.

Antwort:
Es besteht keine Notwendigkeit, ein Drittel des Fleisches zu verteilen. Es kann verteilt werden, wenn z. B. jemand bedürftiges entdeckt wird oder ähnliches, aber dies ist keine Pflicht.