Versicherungen im Islam

Ist eine Kfz-Kaskoversicherung erlaubt?

Frage:
Ist es erlaubt, eine Kfz-Kaskoversicherung abzuschließen? Soweit es mir möglich ist, versuche ich Ihren Vorträgen zu folgen, indem ich sie zu meinem persönlichen Unterricht gestalte. Damit mein Gewissen beruhigt wird, bedeutet mir Ihre Meinung sehr viel.

Antwort:
Eine Kaskoversicherung und all die anderen handelsüblichen Versicherungen gelten aus der Sicht fast aller zeitgenössischen Gelehrten, nach den Regeln der Rechtslehre (fiqh), als nicht erlaubt. Es kann hier sogar fast von einer Übereinstimmung der Gelehrten gesprochen werden.  Versicherungen stellen eine Untergruppe des Zins (ribâ) dar. Kurzgesagt: Es ist nicht möglich zu sagen, dass Versicherungen erlaubt sind. Vor allem kann ich sagen, dass dies für die Kaskoversicherung gilt.

Jedoch lässt unsere islamische Ordnung den Muslim auch nicht ohne Ausweg dastehen. Manche Verbote können vorübergehend durch eine Zwangslage (darûra, hâdscha) aufgehoben werden. In unseren heutigen Verhältnissen wird nicht nur für den Handel eine Versicherung benötigt, sondern sogar für eine ausreichende Transportdienstleistung. Andernfalls dürften Muslime keine wertvolleren Fahrzeuge fahren. Wir können uns hier zwei Dinge notieren.

Erstens: Im Islam gibt es keine Kasko- oder ähnliche Versicherungen.

Zweitens: Wenn ein Muslim empfindet, dass eine Notwendigkeit besteht eine Versicherung abzuschließen, kann er dies in Erwägung ziehen. Die Situation der Notwendigkeit bzw. die Zwangslage, sollte sowohl von der inneren Überzeugung bzw. dem Glauben (îmân) des Muslims, als auch von einer wissenden Person mit Vorbildsfunktion (murschid) beurteilt werden. Dabei soll diese wissende Person beratend zur Seite stehen und der inneren Überzeugung (îmân) den Weg weisen.
Wir erbitten Allah, uns Beharrlichkeit und Ausdauer zu verleihen.