Privathaftpflicht

Ist es erlaubt, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen?

Frage:
Ich bin Student, verheiratet und habe ein Kind. Ich verdiene – alhamdulillah – monatlich was uns zum Leben reicht. Als Gläubiger glaube ich an Al-Qadaa und Al-Qadar. Mir ist aber eingefallen dass es mich viel kosten könnte, falls ich oder mein Kind versehentlich einen Schaden verursachen. Für jährlich wenig Geld kann man sich und seine Familie vor solchen finanziellen Vorfällen über eine Privathaftlichtversicherung schützen. Ist es erlaubt (halâl), eine solche Versicherung abzuschließen?

Antwort:
Zuerst muss folgendes erwähnt werden. Das Leben lässt sich nicht bis in seine kleinsten Einzelheiten vorausplanen. Vergeuden Sie nicht Ihre Zeit, Vorkehrungen einzuplanen, die nur mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eintreten können. Beschreiten Sie Ihr Leben mit festen Schritten und wenn etwas vorfallen sollte, wird Ihnen Allah eine Tür öffnen. Machen Sie sich darüber keine Sorgen.
Es besteht kein Einwand, Versicherungen abzuschließen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Versicherungen, bei denen das nicht zutrifft, werden von den
Gelehrten, als nicht erlaubt angesehen.
Möge Allah Ihnen Zufriedenheit und Wohlbefinden schenken.