Ist meine rituelle Waschung gültig, wenn ich mich währenddessen abtrockne?

Frage:
Wenn wir an unserem Arbeitsplatz oder draußen die Gebetwaschung (wudû‘) verrichten, herrschen dafür nicht gerade die geeigneten Umstände. Wenn wir z. B. unsere Füße waschen,  ziehen wir einen Fuß aus dem Schuh aus, waschen und trocknen ihn ab und ziehen dann unsere Socke und unseren Schuh wieder an. Danach waschen wir den anderen Fuß auf dieselbe Art und Weise. Es trifft manchmal zu, dass alle gewaschenen Körperteile getrocknet sind, bevor die Waschung der Füße beginnt. Wird dadurch unsere Gebetswaschung ungültig?

Antwort:
Nach Meinung der hanafitischen Rechtsgelehrten, beeinträchtigt die zwischenzeitliche Trocknung der Gliedmaßen die Gültigkeit der Gebetswaschung (wudû‘) nicht. Dies ist die Ansicht, die den Quellen nahesteht.