Wann ist es erlaubt, im Sitzen zu beten?

Frage:
In letzter Zeit gibt es in vielen Moscheen extra Bereiche, in denen Stühle aufgestellt werden, damit man im Sitzen beten kann. Es beten auch diejenigen im Sitzen, die meist in der Lage sind in die Moschee zu Fuß zu laufen oder gar Treppen zu steigen. Ist es erlaubt, im Sitzen zu beten?

Antwort:
Diesbezüglich können wir folgende Regeln erwähnen:

  1. Denjenigen, die stehend beten können, ist es nicht erlaubt im Sitzen das Gebet zu verrichten. Der Maßstab, ob jemand im Sitzen beten kann, sind Schmerzen und gesundheitlicher Schaden, der durch die Bewegungen im Gebet entstehen kann. Wenn jemand beispielsweise starke Knieschmerzen hat, kann er das Gebet im Sitzen beten. Wenn jemand zwar keine Schmerzen hat, aber durch die Bewegungsabläufe ein körperlicher Schaden oder eine Verschlimmerung des Zustandes zu befürchten ist, kann die Person im Sitzen beten. Dabei darf jedoch nicht die Rede von einer Vermutung sein. Es wäre z. B. keine Vermutung, wenn der Arzt einem Patienten nach einer Nasen-OP dazu anrät, sicht möglichst nicht zu bücken. Dies wäre ein legitimier Grund, um das Gebet im Sitzen zu verrichten. Eine Vermutung wäre es, wenn jemand im Moment keine Rückenschmerzen hat, aber sich denkt, er könnte später welche bekommen, wenn er das Gebet wie gewohnt verrichtet. Dies wäre als Grund unzulässig, denn es würde nur auf einer Wahrscheinlichkeit bzw. Vermutung beruhen.
  2. Wer im Stehen nicht beten kann, schaut, ob er zumindest etwas stehen kann. Vom Gesandten Allahs wird Folgendes berichtet: 

    رواه البخاري (1050) عَنْ عِمْرَانَ بْنِ حُصَيْنٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ : كَانَتْ بِي بَوَاسِيرُ ، فَسَأَلْتُ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنْ الصَّلَاةِ، فَقَالَ : ( صَلِّ قَائِمًا ، فَإِنْ لَمْ تَسْتَطِعْ فَقَاعِدًا ، فَإِنْ لَمْ تَسْتَطِعْ فَعَلَى جَنْبٍ )

    „Bete im Stehen. Wenn du dies nicht kannst, bete im Sitzen. Wenn auch dazu deine Kraft nicht auslangt, so bete auf der Seite liegend.“

    (Bukhârî, 1050)Es gilt aber auch, Folgendes zu wissen: Wer beispielsweise den Eröffnungs-Takbîr im Stehen verrichten kann, der sollte es im Stehen ausführen und nicht sitzend beginnen. Oder, wenn die Verbeugung (rukû’) ausgeführt werden kann, so sollte man dies tun.

  3. Diese Regeln gelten für die Pflicht-Gebete. Bei den freiwilligen (nawâfil) Gebeten sind die Regelungen etwas lockerer.
  4. Derjenige, der einen legitimen Grund hat im Sitzen zu beten, also entschuldigt ist, kann eine Sitzpostion einnehmen, die für ihn machbar ist. Das Sitzen auf einem Stuhl ist hier inbegriffen.
  5. Wer nur sitzen kann, deutet den rukû‘ und die sadschda an, indem er den Oberkörper nach vorne beugt. Um die sadschda vom rukû‘ zu unterscheiden, beugt er sich für die sadschda etwas stärker nach vorne. Hier gilt es jedoch zu wissen, dass es nicht erlaubt ist die Knie beim rukû‘ auf eine Polsterunterlage/Kissen abzulegen, während gleichzeitig in der sadschda der Kopf wie gewohnt den Boden berührt.
  6. Diejenigen, die in den Moscheen auf Stühlen beten, sollten darauf achten die Gebetsreihen nicht aufzulösen bzw. zu verunstalten. Die Stühle sollten auf die Weise aufgestellt werden, dass sich die Schultern der Betenden während dem Sitzen berühren können.

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