Stiefvater

Wie sollte die Beziehung zwischen Stiefvater und Stieftochter sein? Kann der leibliche Vater sich einmischen?

Frage:
Ich hätte eine Frage bezüglich des Wiederheiratens.
Ich bin geschieden und habe zwei Töchter, dürfte ich wenn ich wieder heiraten sollte, meine Töchter mit in die neue Ehe nehmen? Wie sieht es nach islamischem Recht aus?
Wie sollte das Verhältnis zwischen meinen Töchtern und ihrem Stiefvater sein? Laut einer Fatwa gilt der er ein lebenlang als Mahram! Darf der leibliche Vater es verbieten, dass seine Kinder mit einem anderen Mann unter einem Dach wohnen?

Antwort:
Ein Mann, der eine Frau heiratet, die Kinder aus vorheriger Ehe mitbringt, ist der Mahram dieser Kinder, wenn der Mann mit der Frau islamisch verheiratet ist und sie den Beischlaf vollzogen haben.

Das bedeutet Folgendes:

  1. Aus Sicht des Mahram-Status ist der Stiefvater in diesem Fall wie der leibliche Vater einzustufen. Auf die gleiche Weise, wie die Kinder mit ihrem leiblichen Vater umgehen, so können sie es auch mit ihrem Stiefvater. Selbst im Falle einer Scheidung herrscht zwischen Stiefvater und Kinder eine lebenslange Mahram-Beziehung. Das heißt, dass eine Ehe lebenslang nicht möglich ist; auch ist es für den Stiefvater ein lebenlang nicht möglich, die Kinder seiner Stiefkinder zu heiraten.
  2. In ganz extremen Situationen und seltenen Ausnahmen, kann eine fitna Solange das nicht vorhanden ist, können Stiefvater und unter einem Dach leben, als handele es sich bei dem Stiefvater um den leiblichen Vater.
  3. Dieser Mahram-Status bedeutet nicht, dass der Stiefvater finanzielle Verantwortung für die Kinder trägt. Die Stiefkinder sind auch nicht erbberechtigt.
  4. Solange es bei der Heirat (nikâh) nicht vorausgesetzt wurde bzw. in den Ehevertrag aufgenommen wurde, muss der Stiefvater für die Stieftochter finanziell nicht aufkommen. Ein Mindestmaß an Respekt und Zuwendung, eine finanzielle Unterstützung des Stiefvaters in Sachen Lebensunterhalt, Wohnen usw. sind als normal bzw. als eine Aufgabe anzusehen, die zum Menschsein gehört und (bis zu einem gewissen Maß) selbstverständlich sein sollten.
  5. Der leibliche Vater hat das Recht dazu Einspruch zu erheben, wenn seine Exfrau heiratet und der Stiefvater zur Familie hinzukommt, vorausgesetzt, der leibliche Vater bietet seinen Kindern alternativ eine angemesse Wohnsituation und finanzielle Versorgung. Der leibliche Vater hat also (islamisch) gesehen das Recht die Kinder zu sich zu holen, wenn Sie mit einem anderen Mann eine Ehe eingehen und zusammenleben.

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