Frage:
Aufgrund von Krankheit kann das Fasten unterlassen werden, aber welche sind die offiziellen Regeln, um das beurteilen zu können?
Es ist nicht das Auftreten einer Krankheit, die es erlaubt nicht zu fasten, sondern ein chronischer Krankheitsverlauf oder eine Verschlechterung des Krankheitsverlaufs einer akuten Erkrankung, die dazu berechtigt nicht zu fasten. Mit anderen Worten, eine länger andauernde Krankheitsphase oder eine Verschlechterung des Krankheitsverlaufes, berechtigen das Fasten zu unterlassen.
- Eine Erkrankung, bei der keine Aussicht auf Genesung bzw. Heilung besteht und das Fasten nicht möglich ist, berechtigt das Fasten zu unterlassen. Ist dies der Fall, muss an eine arme bzw. bedürftige Person/en die Fastenersatzleistung (fidya) entrichtet werden.
- Übt das Fasten keinen negativen Einfluss auf den Krankheitszustand oder den Krankheitsverlauf aus, muss gefastet werden.
- Es ist verpönt (makrûh), wenn eine kranke Person fastet, obwohl sich deren Allgemeinzustand durch das Fasten verschlechtert. Normale Kopfschmerzen sind jedoch kein Grund, das Fasten zu unterlassen. Eine Verschlechterung würde beispielsweise bei Typ-1-Diabetikern eine Unterzuckerung darstellen, woraus Schwindel und Ohnmacht enstehen können, was bis zu einem diabetischen Koma führen kann.
- Wird der Krankheitsverlauf durch das Fasten verschlimmert, kann es unter Umständen sogar eine Sünde sein, wenn die kranke Person trotzdem fastet. Die Gesundheit ist ein von Allah anvertrautes Gut und sollte bewahrt werden.
- Ob das Fasten den Krankheitsverlauf negativ beeinflussen kann oder nicht, kann die kranke Person aufgrund ihrer Erfahrungswerte selbst entscheiden. Besser wäre es jedoch, zusätzlich die Meinung eines (muslimischen) Facharztes einzuholen.
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