Frage:
Nach einem Streit, bei dem ich der Behauptung bin im Recht zu sein, habe ich mit der Absicht das Problem zu lösen, meine Frau zu ihren Eltern geschickt (Mai 2009). Als sich das Thema jedoch in die Länge zog und ihre Familie sie unterstützte, lagen die Nerven blank. Daraufhin sagte ich zu ihrer Familie: „Sie soll sich hinsetzten und überlegen, ob sie diese Ehe fortführen möchte oder nicht. Sie kennt mich mittlerweile und weiß wie ich bin usw.“ Ich habe sie dort zurückgelassen und zwanzig Tage lang weder angerufen noch nach ihr gefragt. Über Umwege habe ich erfahren, dass ein Scheidungsprozess eingeleitet wurde. Es fanden Gespräche statt, in denen mir Forderungen gestellt wurden, die ich nicht akzeptierte und der Prozess ging danach weiter. Als das Verfahren fortfuhr (September 2009), kam sie die gemeinsame Wohnung ausräumen und in Anwesenheit ihres Onkels und Ihrer Tante sprach ich die einmalige Scheidungsformel (talâq) aus: „Ich sage mich von dir los, ich wünsche dir alles Gute“. Daraufhin nahm das Verfahren in fünf Monaten ein Ende (März 2010) und der Richter hat uns geschieden. Neben der Scheidung musste ich auch noch Unterhalt bezahlen und deshalb reichte ich Berufung ein. Die Berufung ist noch läufig. Was ich erfahren möchte ist folgendes: Entfällt die Zahlung der Brautgabe (mahr), wenn die Scheidung nicht von mir, sondern meiner Exfrau eingereicht wurde?
1- Den Scheidungsprozess leitete meine Exfrau ein. Ich brachte sie nicht zu ihrem Elternhaus, um mich von ihr zu trennen, aber die Umstände führten dazu. Muss ich trotzdem die Brautgabe an sie zahlen, obwohl sie die Scheidung selbst eingeleitet hatte?
2- – Ist die Aussprache der einmaligen Scheidungsformel, während sie aus unserer Wohnung ihre Sachen holte, in irgendeiner Weise von Bedeutung? Da sie diejenige war, die den Scheidungsprozess einleitete, hätte ich keine Brautgabe bezahlen müssen, doch ich war es, der die Scheidungsformel (talâq) aussprach. Entfällt hier die Brautgabe (mahr)?
3- Da ich mich dazu entschied, habe ich ohne auf das Urteil zu warten, habe ich den talaq ausgesprochen. Ist dies für eine Scheidung ausreichend oder hätte ich es dreimal wiederholen müssen? Im Endeffekt gab es für unsere Scheidung auch ein Gerichtsurteil. Nur wegen meiner Berufung, ist die Schiedung noch nicht offiziell anerkannt. Ist sie immer noch meine Ehefrau? Als wir uns trennten war ich nicht auf Materielles fixiert. Sie nahm von unseren Sachen alles mit, was sie haben wollte. Sogar das ganze Gold, die Hochzeitsgeschenke und das Ersparte nahm sie mit und ich habe Dem nicht widersprochen. Ich möchte in keiner Schuld stehen, deshalb ist das Thema Brautgabe für mich sehr wichtig. Ich möchte nicht, dass ihr Recht auf mir lastet, aber ich möchte auch nicht, dass sie sich nimmt, was ihr nicht zusteht. Damit es erläuternd ist, habe ich vielleicht zu detailliert geschrieben, aber wie Sie sicherlich auch wissen, ist dies ein wichtiges Thema. Über eine Antwort wäre ich erfreut.
Antwort:
Falls der Beischlaf zwischen Ihnen und Ihrer Ehefrau stattfand, muss die Brautgabe (mahr) entrichtet werden.