Frage:
Ich habe einen autistischen Sohn mit einer Wahrnehmungsstörung. Der Zustand seiner Motorik und Logik sind eingeschränkt. Er ist 3 Jahre alt und gestaltet sich schwierig, da er sein Umfeld und Gefahren kaum wahrnimmt und besonders Gefahren nicht wahrnimmt. Er kennt keine Ängste usw.
Es gibt besondere Assistenzhunde, die therapeutisch auf ihn einwirken können. Ein Assistenzhund, der die Gefahren abschätzen kann und ein Begleithund wird. Der Assistenzhund soll unser Kind schützen und behüten.
Zu unserem Sohn, er wurde mit einer Lippen-Kiefer-Spalte geboren und kann mit 3 Jahren immer noch nicht reden und Gefahren abschätzen. Vielleicht erlernt er das Sprechen nie.
Wir warten noch auf die Abschluss -Diagnose, aber es handelt sich nach ärztlicher Aussage um Autismus. Wie schwer sich der Autismus ausbreitet, kann man erst in den späteren Jahren festlegen.
Antwort:
Möge Allah Ihrem Kind Gesundheit und Ihnen Geduld, Kraft und Weisheit schenken. Die von Ihnen beschriebene Situation ist eine Prüfung, die sowohl Mühe als auch Barmherzigkeit erfordert. Möge Allah Ihnen Heilung und Gutes gewähren.
Zu Ihrer Frage: Ist es erlaubt, einen Assistenzhund zum Schutz Ihres Kindes anzuschaffen?
Antwort: Ja, es ist erlaubt. Dass Ihr autistisches Kind keine Gefahren wahrnimmt, sich nicht ausdrücken kann und entwicklungsbedingten Risiken ausgesetzt ist, begründet ein ernsthaftes Bedürfnis. In diesem Fall dient der Assistenzhund als Sicherheitsmaßnahme, therapeutische Unterstützung und Schutzmittel. Gelehrte wie Imam an-Nawawī (möge Allah ihm barmherzig sein) haben bestätigt, dass das Halten von Hunden für Schutz-, Jagd- oder Führzwecke erlaubt ist. Die in Hadithen erwähnten Verbote beziehen sich meist auf das grundlose Halten von Hunden im Haus oder das unnötige Anschaffen von Tieren. Hier jedoch geht es um das Leben eines Kindes – diese Situation fällt unter den Grundsatz: „Notwendigkeiten erlauben das ansonsten Verbotene“.
Allerdings sollten Sie Folgendes beachten:
- Der Hund sollte bevorzugt nicht im Wohnraum, sondern draußen oder in einem separaten Bereich untergebracht werden.
- Falls er im Haus bleiben muss, sollte der Bereich, in dem der Hund lebt, vom Gebetsplatz getrennt sein.
- Aus Gründen der Reinheit sollte der Hund keinen Kontakt mit Orten haben, die mit dem Quran oder dem Gebet in Verbindung stehen.
Zusammenfassend: Aus islamischer Sicht ist es erlaubt, zum Schutz, zur Entwicklung und Sicherheit Ihres Kindes einen Assistenzhund anzuschaffen. Dies ist keine Laune, sondern Ausdruck von Mitgefühl und Verantwortung. Möge Allah Ihr Bemühen in Barmherzigkeit verwandeln und Ihr geliebtes Kind segnen.
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