Alkohol Flugzeug

Ist es erlaubt, bei einer Fluggesellschaft als Pilot zu arbeiten, die Alkohol serviert?

Frage:
Ich bin Pilot bei einer privaten Fluglinie. Wie Sie sicherlich wissen, wird in den Flugzeugen leider Alkohol angeboten. Ich habe letztens gelesen, dass die Tätigkeit in einem Hotel mit Alkoholverkauf nicht erlaubt ist, obwohl die Tätigkeit nicht unmittelbar mit dem Alkoholverkauf zu tun hat. Ich schätze, dass meine Situation vom Grund her die gleiche ist. Wie sieht es hier mit meinem Verdienst aus? Falls es mir erlaubt ist, wie sieht es mit den Flugbegleiter/innen aus, die auf direkte Weise in den Service eingebunden sind?

Antwort:

Sie haben die Sachlage überaus gut erkannt. Im Endeffekt befinden Sie sich in einem Konstrukt, bei der eine Sünde (harâm) begangen wird. Ich nehme an, dass heutzutage in unserem Land keine Fluggesellschaft existiert, die keinen Alkohol anbietet. Die Arbeit des Piloten hingegen ist unverzichtbar. Ich werde Ihnen nicht den Ratschlag erteilen, damit aufzuhören, aber seien Sie in keiner Weise gegenüber der Sünde (harâm) an sich einverstanden. Die Abscheu und Missbilligung in Ihrem Herzen sollte nie abnehmen. Halten Sie Ausschau nach einer besseren Fluggesellschaft. Falls Sie auf eine stoßen, geben Sie sich mit einem Wechsel, trotz geringerem Verdienst, zufrieden. Somit wären Sie, mit der Erlaubnis Allahs, nicht Teilhaber der Sünde.

Ein anderes Thema, das ebensoviel Vorsicht benötigt wie der Alkohol, ist der Kontakt mit den Flugbegleiterinnen. Dies wäre eine andere Art von Sünde (harâm), vor der man sich schützen und gegen die man Vorkehrungen treffen sollte. Möge Allah Ihnen behilflich sein.